Finanzamt-Neuerung fix - Diese Änderung kommt auf viele Steuerzahler zu
Für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gibt es ab 2027 eine große Änderung bei den Finanzämtern. Konkret wird die Zustellung des Steuerbescheids neu geregelt. Das bringt viele Vorteile, aber auch Risiken mit sich. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Ab dem Jahr 2027 ändert sich für Millionen Steuerzahler in Deutschland ein zentrales Verfahren: Der Steuerbescheid wird künftig standardmäßig nur noch digital zugestellt. Die Umstellung betrifft alle, die ihre Steuererklärung über ELSTER einreichen. Das neue Verfahren trägt den Namen „Digitaler Verwaltungsakt“ (DIVA) und ist ein weiterer Schritt in Richtung papierloser Verwaltung.
Schon länger ist es möglich, Steuerbescheide freiwillig elektronisch zu empfangen. Ab dem 01. Januar 2027 wird das zum Regelfall. Wer seine Steuererklärung online abgibt, erhält den Bescheid automatisch digital – außer man widerspricht ausdrücklich. Die Steuerverwaltung versendet dann keine Unterlagen mehr per Post, sondern stellt den Bescheid im ELSTER-Postfach bereit. Eine E-Mail informiert über den Eingang – allerdings ohne Details, aus Datenschutzgründen.
Übergangsregelung bleibt heuer bestehen
Die bisherige Übergangsregelung bleibt für das Jahr 2026 bestehen. In diesem Zeitraum liegt es weiterhin im Ermessen der Finanzämter, ob sie Bescheide in Papierform oder digital zustellen. Erst ab 2027 wird der digitale Weg zur Regel und kann nur noch durch einen aktiven Widerspruch verhindert werden. Dieser Widerspruch ist ausschließlich im ELSTER-Konto möglich – eine Steuersoftware reicht dafür nicht aus.
Für viele Steuerpflichtige bedeutet die Umstellung einen spürbaren Vorteil: Der digitale Bescheid ist schneller verfügbar, spart Papier und lässt sich einfach abspeichern und archivieren. Auch der automatische Datenabgleich mit Steuersoftware wird dadurch erleichtert.
Mehr Eigenverantwortung ab 2027
Allerdings bringt das neue Verfahren auch mehr Eigenverantwortung mit sich. Wer sein ELSTER-Konto längere Zeit nicht nutzt oder das Zertifikat verfallen lässt, riskiert den Zugriff auf den Bescheid zu verlieren. Ebenso beginnt die Einspruchsfrist mit dem Tag der Bereitstellung im Online-Postfach – unabhängig davon, ob der Bescheid tatsächlich gelesen wurde. Wer sein Postfach nicht regelmäßig prüft, kann also wichtige Fristen verpassen.
Ein häufiger Irrtum: Die sogenannten Bescheiddaten sind nicht dasselbe wie der rechtsverbindliche Steuerbescheid. Sie enthalten lediglich Zahlenwerte, die zur Prüfung durch Steuersoftware dienen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte stets den vollständigen PDF-Bescheid aus dem ELSTER-Portal herunterladen und archivieren.
Mit dem verpflichtenden digitalen Steuerbescheid ab 2027 geht die Verwaltung einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Für die Nutzer bedeutet das vor allem: mehr Tempo, weniger Papier – aber auch mehr Mitdenken und Eigenverantwortung.

Mehr Informationen: Finanzamt

