Zu wenig Rente? Diese Zuschüsse sollten Rentner 2026 unbedingt kennen

Ist die Rente zu niedrig? Auch im neuen Jahr 2026 können Rentner etwa von der Grundsicherung, Pflegezuschüssen, dem Wohngeld oder Zuzahlungsbefreiungen profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

03.01.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rentner
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rentner
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Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland leben am Limit – doch es gibt mehr staatliche Unterstützung, als viele wissen. 2026 können Senioren neben ihrer Rente mehrere Leistungen beantragen, die spürbar entlasten. Voraussetzung ist, dass man die Regeln kennt – und rechtzeitig Anträge stellt. Ein Überblick:

Grundsicherung im Alter

Wer trotz Rente seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII.

  • Regelsatz 2026: 563 Euro für Alleinstehende
  • Dazu kommen: angemessene Miet- und Heizkosten, Mehrbedarfe bei Schwerbehinderung etc.
  • Wichtig: Keine Rückforderung von Angehörigen, wenn diese weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen haben

Neu: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflegezeiten) hat, erhält bis zu 281,50 Euro der Rente anrechnungsfrei. So bleibt mehr vom eigenen Geld übrig.

Wohngeld – auch für Rentner ohne Grundsicherung

Viele Rentner haben zu viel Einkommen für die Grundsicherung, aber zu wenig für die Miete. Genau hier greift das Wohngeld.

  • Typischer Fall: Warmmiete macht über 40 % der Rente aus
  • 2026: Höhere Zuschüsse durch die Wohngeld -Plus-Reform, Bund stellt 7,75 Milliarden Euro bereit
  • Besonders relevant für alleinlebende Senioren mit kleiner Rente

Umbauzuschüsse der Pflegekasse

Wer einen Pflegegrad (1–5) hat, kann Zuschüsse für barrierefreie Umbauten beantragen:

  • Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Typische Beispiele: Dusche ohne Schwelle, Treppenlift, Haltegriffe, Türverbreiterung
  • Wichtig: Antrag muss vor dem Umbau gestellt werden, sonst keine Kostenübernahme

Pflegegeld bei häuslicher Pflege

Wer zu Hause gepflegt wird (Pflegegrad ab 2), hat Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Die Auszahlung erfolgt die pflegebedürftige Person, meist als Anerkennung für Angehörige. Kombinationen mit Sachleistungen und Umbauzuschuss sind möglich.

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse

Gesetzlich versicherte Rentner zahlen für Medikamente, Klinikaufenthalte etc. Zuzahlungen – bis zur Belastungsgrenze:

  • Normal: 2 % des Bruttojahreseinkommens
  • Chronisch krank: 1 %
  • Bei Grundsicherung liegt die Grenze bei ca. 135 Euro (bzw. 68 Euro) – danach Befreiung fürs gesamte Jahr

Fristen beachten: Viele Leistungen gelten nicht rückwirkend – wer zu spät beantragt, verliert bares Geld.

2026 bietet mehr Unterstützung für Rentner als viele glauben – aber nichts davon kommt automatisch. Wer sich informiert, kann schnell mehrere hundert Euro im Monat zusätzlich sichern. Besonders wichtig: frühzeitig handeln und bei Unsicherheit Hilfe holen. Wer seine Ansprüche kennt, lebt im Alter spürbar entspannter.

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aktualisiert: 03.01.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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