Bürgergeld-Höhe ab 2026: So viel bekommt eine Familie mit drei Kindern
Die tatsächliche Höhe des Bürgergeldes, das man in Deutschland ausgezahlt bekommt, richtet sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren. Wie viel man beispielsweise als Familie mit drei Kinder erhalten kann, findet man hier auf Finanz.de.
Die Höhe des Bürgergelds für eine Familie mit drei Kindern hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Alter der Kinder, den Wohnkosten und gegebenenfalls weiteren Einkünften. Der sogenannte Regelbedarf bildet dabei die Grundlage, hinzu kommen Unterkunftskosten und mögliche Mehrbedarfe.
Regelbedarf 2026 – das erhält eine fünfköpfige Familie
Die Eltern (zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft) erhalten zusammen:
- 2 × 506 Euro = 1.012 Euro Regelbedarf
Für die Kinder gelten altersabhängige Pauschalen. Einige Beispielkombinationen:
- 3 Kinder zwischen 6–13 Jahren: 3 × 390 Euro = 170 Euro
- 1 Kind unter 5 + 2 Kinder 6–13 Jahre: 357 + 2 × 390 = 137 Euro
- 1 Kind 14–17 + 2 Kinder 6–13 Jahre: 471 + 2 × 390 = 251 Euro
- 3 Kinder 14–17 Jahre: 3 × 471 = 413 Euro
Je nach Alter der Kinder liegt der gesamte Regelbedarf einer fünfköpfigen Familie also zwischen 2.083 und 2.425 Euro pro Monat.
Zusätzliche Unterkunftskosten
Diese werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen – je nach Kommune. Für fünf Personen gilt in der Regel:
- Angemessene Wohnungsgröße: etwa 100–105 m²
- Mietobergrenzen variieren regional, z.?B. 800 bis 1.400 Euro inklusive Nebenkosten und Heizung
Die Gesamtleistung des Bürgergelds liegt also in vielen Fällen deutlich über 3.000 Euro monatlich, je nach Wohnort.
Mehrbedarfe: Zusätzliche Leistungen möglich
Folgende Mehrbedarfe kommen infrage:
- Schwangerschaft ab der 13. Woche: +17?% des Regelbedarfs der Schwangeren
- Alleinerziehende: gestaffelter Mehrbedarf je nach Kinderzahl und Alter
- Krankheitsbedingte Ernährung
- Bildungs- und Weiterbildungsgeld (z.?B. 150 Euro/Monat bei Teilnahme)
Kindergeld wird angerechnet
Bei drei Kindern fließen 3 × 255 Euro = 765 Euro Kindergeld ein. Diese Summe wird voll auf das Bürgergeld angerechnet. Wenn kein weiteres Einkommen besteht, mindert sich das Bürgergeld nur um diesen Betrag.
Freibeträge beim Einkommen
Sollte ein Elternteil erwerbstätig sein, gelten folgende Freibeträge:
- Erste 100 Euro brutto: immer anrechnungsfrei
- Von 100 bis 520 Euro: 20?% anrechnungsfrei
- Von 520 bis 1.000 Euro: 30?%
- Von 1.000 bis 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro mit Kind): 10?%
Beispiel: Bei 1.500 Euro brutto wären ca. 330–400 Euro nicht anrechnungsfähig – der Rest wird als Einkommen vom Bürgergeld abgezogen.
Fazit
Eine Familie mit drei Kindern kann 2026 beim Bürgergeld auf rund 2.100 bis 2.400 Euro Regelbedarf rechnen – plus Miete, Heizkosten und ggf. Mehrbedarfe. Kindergeld wird vollständig abgezogen, Einkommen teils. Je nach Konstellation liegt der Auszahlungsbetrag netto bei rund 2.000 bis 3.200 Euro monatlich. Wer nebenher arbeitet, kann durch die neuen Freibeträge zusätzlich profitieren.

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