Änderung kommt ab 2026: Neue Beitragsgrenzen fix - wer mehr zahlen muss

Ab 2026 steigen die Sozialabgaben bzw. die Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland deutlich an. Viele ArbeitnehmerInnen werden mehr bezahlen müssen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

07.11.2025, 07:00 Uhr, von (Arbeitnehmer)
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Ab 01. Januar 2026 müssen zahlreiche Beschäftigte in Deutschland mit höheren Sozialabgaben rechnen. Das Bundeskabinett hat Anfang Oktober die neue Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 beschlossen – sie regelt die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung. Das berichtet u.a. der Münchner Merkur.

Was sich 2026 ändert

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialabgaben erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Im Detail gelten ab Januar 2026 folgende neue Werte:

Bereich 2025 2026 Änderung
Rentenversicherung (West) 8.050 € 8.450 € +400 €
Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 € 5.812,50 € +300 €
Versicherungspflichtgrenze (Wechsel in PKV möglich ab) 6.150 € 6.450 € +300 €

Was das für Beschäftigte bedeutet

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt über 8.050 Euro bedeutet die neue Grenze, dass auf einen größeren Teil ihres Einkommens Rente nbeiträge gezahlt werden müssen.
  • Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 37 Euro pro Monat – also etwa 450 Euro im Jahr.
  • Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen leicht, da bis 5.812,50 Euro statt bisher 5.512,50 Euro verbeitragt werden.

Wer weniger als diese Beträge verdient, bleibt von der Änderung unberührt.

Warum die Grenzen steigen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begründet die Anpassung mit der Lohnentwicklung des Jahres 2024:

„Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung betrug bundesweit 5,16 Prozent.“

Die jährliche Fortschreibung sorgt dafür, dass das Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen in der Sozialversicherung stabil bleibt. Ohne diese Anpassung würde laut BMAS „die Beitragsbasis sukzessive erodieren“.

Wer profitiert – und wer mehr zahlt

  • Mehrbelastet werden vor allem Gutverdiener über den bisherigen Grenzen.
  • Neutral bleibt die Änderung für die große Mehrheit, deren Einkommen darunterliegt.
  • Entlastet werden vereinzelt Personen, deren Gehalt zuvor oberhalb der alten Grenze lag, nun aber darunterfällt.

Hintergrund

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr neu berechnet – eine Praxis, die bereits seit über 60 Jahren besteht. Sie sorgt dafür, dass die Finanzierung der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt hält.

Beispielrechnung

Ein Angestellter mit einem Monats Gehalt von 9.000 Euro brutto zahlt 2025 Rentenbeiträge nur auf 8.050 Euro – also 1.498,– Euro (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen).

2026 wird der Beitrag auf 8.450 Euro berechnet – das sind 74,10 Euro mehr pro Monat, von denen die Hälfte (37,05 Euro) auf den Arbeitnehmer entfällt.

Fazit:

Ab 2026 steigen die Sozialabgaben für Gutverdiener messbar. Wer ein Einkommen deutlich über den neuen Grenzen erzielt, muss mit einem Nettoverlust von rund 30–40 Euro monatlich rechnen. Für die große Mehrheit der Beschäftigten bleibt alles beim Alten – doch die Anpassung sichert langfristig die Stabilität des Sozialversicherungssystems.

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Mehr Informationen: Sozialversicherungsbeiträge

News in Arbeitnehmer
aktualisiert: 07.11.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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