Mindestlohn steigt ab 2026: Wichtige Änderungen auch für Bürgergeld & Minijobs
Ab 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf insgesamt 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet auch Änderungen für die Minijob-Grenze bzw. Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld. Alle Details und Berechnungen findet man hier auf Finanz.de.
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Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine spürbare Änderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt in Kraft: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs, die gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist. Der zulässige Monatsverdienst steigt von bislang 556 Euro auf 603 Euro.
Das berichtet mehrere Medien, darunter auch die Plattform gegen-hartz.de.
Minijob-Grenze steigt automatisch
Die Anpassung erfolgt durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn. Sozialversicherungsträger und Fachstellen haben die neuen Werte bereits bestätigt. Für den sogenannten Übergangsbereich („Midijob“)
verlagert sich die untere Grenze auf 603,01 Euro, während die Obergrenze bei 2.000 Euro bleibt.
Damit können Minijobber ab 2026 mehr Stunden arbeiten oder mehr verdienen, ohne ihren sozialversicherungsfreien Status zu verlieren.
Bürgergeld-Beziehende profitieren indirekt
Auch für Menschen, die Bürgergeld beziehen, bringt die Anhebung Vorteile. Das liegt an den Freibeträgen für Erwerbstätige, die unverändert bleiben, aber auf das höhere Einkommen angewandt werden.
Im Jahr 2026 gelten weiterhin folgende Freibeträge:
- 100 Euro Grundfreibetrag bleiben vollständig anrechnungsfrei.
 - Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro sind 20 Prozent geschützt.
 - Vom Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sind 30 Prozent anrechnungsfrei.
 - Darüber hinaus (bis 1.200 bzw. 1.500 Euro mit Kind) gelten 10 Prozent.
 
Ein Rechenbeispiel zeigt den Effekt:
Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro bleiben insgesamt 208,90 Euro anrechnungsfrei – das sind rund 14 Euro mehr als im Jahr 2025. Das verfügbare Haushaltseinkommen steigt somit leicht an.
Junge Menschen profitieren besonders
Für unter 25-Jährige in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst gilt ein erweiterter Freibetrag: Ihr Einkommen ist bis zur vollen Minijob-Grenze von 603 Euro anrechnungsfrei. Auch Ferienjobs bleiben komplett unberücksichtigt.
Sozialversicherung und Steuern bleiben gleich
Minijobs bleiben auch 2026 grundsätzlich kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei.
- In der Rente nversicherung besteht weiter eine Beitragspflicht von 3,6 Prozent, von der man sich befreien lassen kann.
 - Arbeitgeber zahlen pauschal 15 Prozent in die Renten- und 13 Prozent in die Krankenversicherung.
 - Steuerlich bleibt die 2-Prozent-Pauschsteuer Standard, meist vom Arbeitgeber getragen.
 
An dieser Struktur ändert die Mindestlohnerhöhung nichts.
Praktisches Beispiel: Minijob und Bürgergeld
Eine alleinstehende Bürgergeld-Bezieherin in Hannover mit 550 Euro Warmmiete und 563 Euro Regelbedarf hat 2026 einen Gesamtbedarf von 1.113 Euro.
Mit einem Minijob von 603 Euro (bei 13,90 Euro Mindestlohn) ergibt sich:
- 208,90 Euro sind anrechnungsfrei,
 - 394,10 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet.
 
Die Zahlung des Jobcenters sinkt auf 718,90 Euro, doch das verfügbare Gesamteinkommen beträgt 1.321,90 Euro – rund 14 Euro mehr als 2025.
Zuflussprinzip bleibt wichtig
Das Jobcenter berücksichtigt Einkommen in dem Monat, in dem es tatsächlich zufließt. Wird der Januar-Lohn erst am 1. Februar überwiesen, erfolgt die Anrechnung im Februar. Änderungen bei Arbeitszeit oder Lohn müssen daher zeitnah gemeldet werden, um Rückforderungen zu vermeiden.
Ausblick auf 2026: Mehr Netto durch höhere Grenze
Mit dem Anstieg des Mindestlohns wächst auch die Minijob-Grenze – und damit der anrechnungsfreie Spielraum für viele Beschäftigte. Besonders für Bürgergeld-Beziehende, Studierende und Teilzeitkräfte kann das spürbare Entlastung bringen.
Eine gesetzliche Neuregelung der Grundsicherung („Neue Grundsicherung“)
befindet sich derzeit in Beratung. Bis zum Inkrafttreten bleibt für Minijobs und Zuverdienst die aktuelle Rechtslage gültig.
Mehr Informationen: Mindestlohn


