Kinderfreibetrag steigt 2026: Wer wirklich profitiert - und wo es Hürden gibt
Der Kinderfreibetrag steigt ab 2026 auf 9.756 Euro an. Wer davon am meisten profitiert und wo es weiterhin Hürden gibt, findet man hier auf Finanz.de.

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Ab dem 01. Januar 2026 wird der Kinderfreibetrag spürbar erhöht: Eltern können dann 9.756 Euro pro Kind von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Für Millionen Familien bedeutet das eine steuerliche Entlastung – aber längst nicht alle profitieren gleichermaßen.
Was sich ändert
- Höhe: 9.756 Euro pro Kind (4.878 Euro je Elternteil).
- Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht automatisch, ob das monatliche Kindergeld oder der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist.
- Auszahlung: Der Freibetrag wirkt sich erst mit der Steuererklärung im Folgejahr aus – keine monatliche Überweisung.
Wer profitiert am meisten?
- Familien mit mittlerem und hohem Einkommen: Ab ca. 80.000 Euro Brutto bei Alleinstehenden bzw. 160.000 Euro bei Ehepaaren ist der Freibetrag steuerlich attraktiver als das Kindergeld.
- Alleinerziehende: Schon ab rund 40.000 Euro Jahreseinkommen bringt der Freibetrag Vorteile – auch dank des Entlastungsbetrags.
- Mehrkind-Familien: Jeder zusätzliche Freibetrag pro Kind verstärkt den Effekt.
- Sonderfälle: Auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder gilt der Freibetrag, ebenso unbegrenzt bei Behinderungen, die vor dem 25. Lebensjahr eintreten.
Kritik und Hürden
- Verzögerter Effekt: Familien spüren die Entlastung erst nach der Steuererklärung.
- Niedrige Einkommen: Für etwa 90 % der Familien bleibt das monatliche Kindergeld von derzeit 259 Euro pro Kind günstiger.
- Bürokratie: Zwar läuft die Günstigerprüfung automatisch, doch Sozialverbände fordern vereinfachte Verfahren, mehr digitale Lösungen und zusätzliche Zuschüsse wie das geplante „Kinderstartgeld“.
Der höhere Kinderfreibetrag bringt 2026 vor allem Familien mit mittlerem und hohem Einkommen eine spürbare Entlastung. Für Geringverdiener bleibt das Kindergeld die bessere Unterstützung. Eltern sollten rechtzeitig prüfen, ob alle Kinder korrekt angegeben sind – damit die automatische Günstigerprüfung greift und die Steuerersparnis nicht verloren geht.

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