Einkommen steigen: Wer von den Steuerentlastungen 2024 am meisten profitiert

Seit Jahresbeginn gelten in Deutschland neue steuerliche Entlastungen, die je nach Einkommen und Familienstand deutlich mehr Gehalt bringen können. Wer davon am meisten profitiert und welche Steuerentlastungen es 2024 gibt, findet man hier auf Finanz.de.

19.02.2024, 09:33 Uhr, von (Steuern)
Steuern
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Steuern
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Seit 01. Januar gelten für das Jahr 2024 neue Steuerentlastungen, die deutlich mehr Einkommen bringen sollen. Mehrere hundert Euro sollen möglich sein. Familien profitieren am meisten, aber auch kinderlose und alleinstehende Arbeitnehmer können sich über fast 300 Euro mehr Gehalt freuen.

Laut Berechnungen des Handelsblatt profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2024 von mehreren Hundert Euro pro Jahr durch die neuen Steuerentlastungen. Je nach Familiensituation und Bruttogehalt fällt die Entlastung höher oder niedriger aus. So dürfen sich etwa Alleinerziehende mit einem Kind um 161 Euro pro Jahr freuen, wenn sie etwa 2.500 Euro monatlich verdienen. Bei einem Einkommen von 4.000 Euro pro Monat sind es bereits 233 Euro jährlich.

Am meisten profitieren laut Berechnung Familien mit Kindern. Sie können je nach Einkommenshöhe fast 600 Euro mehr pro Jahr erhalten. Auch Alleinstehende ohne Kinder werden steuerlich zusätzlich entlastet. Mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro erhalten sie beispielsweise bis zu 172 Euro mehr pro Jahr, bei einem Gehalt von 5.000 Euro pro Monat sind es bereits 292 Euro.

Grundfreibetrag wird um 696 Euro erhöht

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Der Grund dafür sind unter anderen die erhöhten Freibeträge, wie etwa der Grundfreibetrag oder der Kinderfreibetrag. Der Grundfreibetrag steigt ab 2024 um 696 Euro an. Damit liegt er im kommendem Jahr bei 11.604 Euro. Der Grundfreibetrag gilt als Existenzminimum und bezeichnet jenen Anteil des Jahreseinkommens, für das keine Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer anfällt. Der Freibetrag wird automatisch für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angewendet, sofern sie aufgrund ihrer Steuerklasse Anspruch darauf haben. Eine Übersicht der Erhöhungen des Grundfreibetrags in den vergangenen Jahren zeigt diese Tabelle:

Jahr Singles +/- Paare
2025 * 12.084 Euro +300 Euro 24.168 Euro +600 Euro
2024 ** 11.784 Euro +876 Euro 23.568 Euro +1.752 Euro
2023 10.908 Euro +561 Euro 21.816 Euro +1.122 Euro
2022 10.347 Euro +603 Euro 20.694 Euro +1.206 Euro
2021 9.744 Euro +336 Euro 19.488 Euro +672 Euro
2020 9.408 Euro 18.816 Euro
* Geplante Erhöhung ab 2025 auf Grundlage der Steuerpläne der Bundesregierung.
** Erhöhung ab Dezember 2024 rückwirkend von 11.604 Euro auf 11.784 Euro für das Kalenderjahr 2024.

Neue Einkommensteuertabelle 2024

Die Obergrenzen bzw. "Eckwerte" der Einkommensteuertabelle steigen um 6,30 Prozent in 2024 an. Ausgenommen ist hier lediglich der Höchststeuersatz von 45 Prozent für besonders hohe Einkommen:

Einkommen (2024) Einkommen (2025) * Steuersatz (2024) Steuersatz (2025)
bis 11.784 Euro ** bis 12.084 Euro 0% 0%
bis 17.005 Euro bis 17.430 Euro 14 - 24% 14 - 24%
bis 66.760 Euro bis 68.430 Euro 24 - 42% 24 - 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42% 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45% 45%
Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung);
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Beschluss noch ausständig.
** Seit 01. Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.

Kinderfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Soli-Freigrenzen steigen ebenfalls an

Der Kinderfreibetrag wurde ab 01. Januar 2024 ebenfalls auf 6.384 Euro erhöht. Pro Elternteil liegt der Freibetrag also im heurigen Jahr bei 3.192 Euro. Zudem wird auch die Soli-Freigrenze - also die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag - auf 18.130 Euro pro Jahr erhöht - der Splittingtarif beträgt damit 36.260 Euro. Liegt der Betrag der zu bezahlenden Einkommensteuer im Jahr 2024 unterhalb dieser Freigrenze, ist kein Soli zu entrichten.

Der an den Grundfreibetrag gekoppelte Unterhaltshöchstbetrag steigt heuer auf 11.604 Euro. Dieser Betrag gilt als maximaler Abzug der Unterhaltslzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung.

Tipp
Mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2024 von Finanz.de kann man die Höhe der Steuern und des Netto-Einkommens ab kommendem Jahr online berechnen.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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