Neue Bargeldgrenze fix: Das ändert sich ab 2027 bei Barzahlungen
Bargeld bleibt in Deutschland weiterhin erlaubt, doch künftig gelten strengere Regeln für größere Barzahlungen. Hintergrund ist ein neues Geldwäschepaket der Europäischen Union, das ab dem 10. Juli 2027 verbindlich umgesetzt wird.
Kern der neuen EU-Regelung ist eine europaweite Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr. Unternehmen und Selbstständige dürfen künftig Zahlungen über 10.000 Euro nicht mehr in bar annehmen oder leisten. Ziel der Maßnahme ist es, Geldwäsche und Terrorfinanzierung stärker einzudämmen.
Die Regelung basiert auf der EU-Verordnung 2024/1624, die Teil eines umfassenden Anti-Geldwäschepakets ist. Sie gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig erlaubt die Verordnung den einzelnen Ländern, strengere Grenzen einzuführen. Deutschland plant derzeit jedoch keine niedrigere Obergrenze.
Ausweispflicht bereits ab 3.000 Euro
Neben der Bargeldobergrenze führt die EU auch strengere Kontrollpflichten ein. Bereits ab einer Barzahlung von 3.000 Euro müssen gewerbliche Händler künftig die Identität ihrer Kunden feststellen und dokumentieren. Unternehmen sind also verpflichtet, entsprechende Ausweise zu prüfen und die Daten festzuhalten.
Diese Regel betrifft vor allem größere Käufe im Handel oder Dienstleistungen, die bar bezahlt werden. Für Unternehmen bedeutet das zusätzliche Dokumentationspflichten.
Privatpersonen wenig betroffen
Für private Geldgeschäfte gelten die neuen Regeln nicht in gleicher Weise. Barzahlungen zwischen Privatpersonen bleiben weiterhin ohne feste Obergrenze erlaubt. Auch der Besitz, das Abheben oder Einzahlen größerer Bargeldbeträge bleibt legal.
Das bedeutet beispielsweise: Wer privat ein Auto verkauft, kann weiterhin einen Betrag von mehr als 10.000 Euro in bar annehmen. Die neue Obergrenze gilt ausschließlich für geschäftliche Transaktionen mit Unternehmen oder Selbstständigen.
Teilweise schon heute Bargeldgrenzen
In einigen Bereichen existieren in Deutschland bereits spezielle Einschränkungen für Bargeldzahlungen. Beim anonymen Kauf von Edelmetallen gilt seit 2020 ein Barzahlungslimit von 1.999,99 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Händler die Identität des Käufers feststellen.
Außerdem sind seit April 2023 Barzahlungen beim Immobilienkauf vollständig verboten.
Mit der neuen EU-Regelung wird der Umgang mit Bargeld im Geschäftsverkehr künftig stärker reguliert. Für Verbraucher ändert sich im Alltag meist wenig – größere Barzahlungen im Handel werden jedoch stärker kontrolliert und dokumentiert.


