Jetzt fix: Nachzahlung für Millionen Rentner kommt - Wer davon profitiert
Viele Rentnerinnen und Renter können sich demnächst auf eine saftige Nachzahlung ihrer Bezüge freuen. Konkret profitieren mehrere Millionen RentnerInnen in Deutschland. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner dürfen sich ab 2028 auf eine finanzielle Nachzahlung freuen – zusätzlich zur regulären Rentenerhöhung, die im Jahr 2026 mit 3,37 Prozent angesetzt ist. Der Grund: Der Staat erkennt bestimmte Lebensleistungen rückwirkend besser an. Besonders betroffen sind Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
Im Fokus steht die sogenannte Mütterrente, ein Begriff, der inzwischen auch für Väter gilt. Gemeint ist die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Bisher wurden für vor 1992 geborene Kinder nur 30 Monate angerechnet, für spätere Geburten dagegen 36 Monate. Diese Ungleichbehandlung soll nun enden. Ab 2027 sollen alle Eltern gleich behandelt werden – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Mit dem Rentenrechner für 2026 auf Finanz.de kann man die Höhe der Rente online berechnen.
Dauerhafte Rentenerhöhung
Die Änderung bedeutet konkret: Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhalten Eltern künftig einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell rund 20 Euro monatlich. Damit ergibt sich für viele eine dauerhafte Rentenerhöhung. Gleichzeitig ist eine Nachzahlung für das Jahr 2027 vorgesehen, die sich je nach Rentenhöhe und Kinderanzahl auf mehrere hundert Euro summieren kann.
Kein Antrag erforderlich
Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung will die Ansprüche automatisch prüfen und die Nachzahlungen berechnen – vorausgesetzt, die Kindererziehungszeiten sind im Rentenkonto korrekt hinterlegt. Die Auszahlung der Nachzahlung soll ab 2028 erfolgen.
Diese Maßnahme betrifft eine große Bevölkerungsgruppe: In Deutschland leben etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, viele von ihnen mit Kindern aus Zeiten, in denen Erziehungsarbeit kaum oder gar nicht entlohnt wurde. Die Korrektur der Rentenpunkte gilt als überfällige Aufwertung jahrzehntelanger unbezahlter Sorgearbeit – wenn auch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung.

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