Mehr Gehalt für öffentlichen Dienst fix - Wann die Auszahlung erfolgen soll

Für rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder steht im Frühjahr 2026 eine Gehaltserhöhung an. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde am 14. Februar 2026 eine Einigung erzielt. Ab dem 01. April 2026 steigen die Entgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich.

05.03.2026, 07:00 Uhr, von (Arbeitnehmer)
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Insgesamt sieht der Abschluss eine Erhöhung von 5,8 Prozent in drei Stufen vor. Nach dem ersten Schritt im April 2026 folgt zum 01. März 2027 ein weiteres Plus von zwei Prozent. Zum 01. Januar 2028 kommen noch einmal ein Prozent hinzu. Zusätzlich werden Wechselschicht- und Schichtzulagen angehoben, die Ausbildungsentgelte steigen um 150 Euro. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 27 Monate bis Ende Januar 2028.

Der TV-L gilt für Beschäftigte der Länder – etwa Lehrkräfte, Hochschulpersonal oder Mitarbeiter von Landesbehörden – in 15 Bundesländern. Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag. Davon zu unterscheiden ist der TVöD, der für Beschäftigte von Bund und Kommunen gilt, also beispielsweise in Stadtverwaltungen oder Bundesbehörden. Beide Tarifwerke regeln Arbeitszeit, Urlaub und Bezahlung, unterscheiden sich aber in Details der Entgelttabellen.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Ob die Erhöhung pünktlich ausgezahlt wird, hängt noch von formalen Schritten ab. Die Gewerkschaft ver.di führt eine Mitgliederbefragung durch, anschließend folgen sogenannte Redaktionsgespräche zur konkreten Umsetzung. In einzelnen Ländern laufen bereits technische Vorbereitungen. In der Vergangenheit hatte es bei vergleichbaren Anpassungen jedoch Verzögerungen gegeben.

Besonders lange müssen voraussichtlich Landesbeamte warten. Ihre Bezüge werden nicht tariflich, sondern per Gesetz durch die jeweiligen Landtage angepasst. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stehen im März 2026 Landtagswahlen an. Dadurch könnte sich die notwendige Gesetzgebung verzögern. In Bayern wurde bereits angekündigt, die Übertragung der Tarifergebnisse um sechs Monate zu verschieben.

Hinzu kommt eine weitere Unsicherheit: Die Länder müssen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung umsetzen. Das Gericht hatte erstmals eine konkrete Untergrenze formuliert und eine sogenannte „Prekaritätsschwelle“ von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens genannt. Die Länder sind nun verpflichtet zu prüfen, ob ihre Besoldungssysteme diesen Vorgaben entsprechen.

Während Tarifbeschäftigte also ab April 2026 mit einem Plus rechnen können, bleibt für viele Beamte offen, wann und in welcher Form die Anpassung tatsächlich erfolgt.

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aktualisiert: 05.03.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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