Bürgergeld mit Mehrbedarf - So viel gibt es heuer noch vom Staat

Im heurigen Jahr können BezieherInnen von Bürgergeld ebenfalls von einem Mehrbedarf im Falle einer Behinderung profitieren. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

08.12.2025, 10:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Auch im Jahr 2025 erhalten Bürgergeld-Empfänger mit Behinderung einen Mehrbedarf – allerdings ohne Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. Grund dafür ist, dass die Regelsätze zum Jahresbeginn 2025 nicht gestiegen sind. Die Mehrbedarfe bleiben deshalb ebenfalls auf dem Stand von 2024.

Der Mehrbedarf ist ein zusätzlich gezahlter Betrag, der bestimmte Personengruppen mit erhöhtem finanziellem Aufwand entlasten soll. Für Menschen mit Behinderung kommt dieser Zuschlag vor allem dann infrage, wenn sie entweder eine besondere Gehbehinderung nachweisen können oder an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.

Unterschiede je nach Lebenssituation

Der gesetzliche Rahmen für den Mehrbedarf bei Behinderung ist im § 21 SGB II geregelt. Wer als erwerbsfähige Person mit Behinderung eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung absolviert, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 Prozent des persönlichen Regelbedarfs. Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ liegt der Zuschlag bei 17 Prozent.

Bemessungsgrundlage ist immer der jeweilige Regelbedarf der betroffenen Person. Dieser ist in sechs Stufen unterteilt, abhängig vom Alter und der Haushaltsform. Für Alleinstehende in Regelbedarfsstufe 1 liegt der Regelsatz 2025 weiterhin bei 563 Euro monatlich. Daraus ergibt sich bei einem Mehrbedarf von 35 Prozent ein Zuschlag von 197,05 Euro – also insgesamt 760,05 Euro im Monat.

Keine Veränderung gegenüber 2024

Da es zum 1. Januar 2025 keine Anpassung der Regelsätze gab, bleiben auch die Mehrbedarfe exakt auf dem Vorjahresniveau. Auch Freibeträge und Sonderregelungen wurden nicht verändert. Die finanzielle Unterstützung für Betroffene ist damit real betrachtet rückläufig, da steigende Lebenshaltungskosten nicht abgefedert werden.

Beispielhafte Mehrbedarfe im Jahr 2025

Für die häufigste Anspruchskonstellation – Teilnahme an einer Reha- oder Integrationsmaßnahme bei gleichzeitiger Erwerbsfähigkeit – ergeben sich je nach Regelbedarfsstufe folgende Beträge:

  • Stufe 1 (Alleinstehende): 563 Euro Regelbedarf plus 197,05 Euro Mehrbedarf = 760,05 Euro
  • Stufe 2 (Paare, je Partner): 506 Euro Regelbedarf plus 177,10 Euro Mehrbedarf = 683,10 Euro
  • Stufe 3 (Kinder ab 14 Jahren): 451 Euro Regelbedarf plus 157,85 Euro Mehrbedarf = 608,85 Euro

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die lediglich das Merkzeichen „G“ oder „aG“ vorweisen, gelten entsprechend reduzierte Mehrbedarfe von 17 Prozent.

Keine Verbesserung trotz steigender Kosten

Während viele Betroffene mit steigenden Ausgaben für Mobilität, Medikamente oder Alltagsunterstützung konfrontiert sind, sorgt der ausbleibende Inflationsausgleich beim Bürgergeld 2025 für eine faktische Verschlechterung der finanziellen Lage. Politische Forderungen nach Anpassungen existieren, konkrete Gesetzesinitiativen liegen bislang jedoch nicht vor.

Zukunft ungewiss

Die Diskussion um eine mögliche Abschaffung des Bürgergelds zugunsten einer neuen Form der Grundsicherung bleibt bestehen. Teile der CDU haben angekündigt, das System grundsätzlich überarbeiten zu wollen. Ob es dazu kommt, ist derzeit offen. Für Menschen mit Behinderung bedeutet das zusätzliche Unsicherheit, auch wenn kurzfristig keine Änderungen beschlossen wurden.

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aktualisiert: 08.12.2025, 10:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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