Bürgergeld abgeschafft! - Das ändert sich jetzt mit der neuen Grundsicherung
Gut drei Jahre nach seiner Einführung ist das Bürgergeld Geschichte. Der Bundestag hat die Abschaffung beschlossen. Ab dem 01. Juli 2026 gilt stattdessen eine neue Grundsicherung. Sie betrifft rund fünf Millionen Menschen, die bislang Bürgergeld erhalten haben. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Die Reform sorgte im Parlament für eine hitzige Debatte. Befürworter sprechen von einer notwendigen Korrektur des Systems, Kritiker warnen vor sozialen Verschärfungen. Ziel der Regierung ist es nach eigenen Angaben, mehr Menschen schneller in Arbeit zu bringen und Missbrauch einzudämmen. Das berichtet u.a. die BILD am Donnerstag.
SPD-Abgeordneter Jens Peick betonte, die Reform sei kein kompletter Systemwechsel, sondern ein „Nachschärfen“. Wer sich an die Regeln halte, müsse keine großen Veränderungen befürchten. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte hingegen, beim Bürgergeld sei „etwas aus dem Lot geraten“. Die neue Grundsicherung solle das System wieder gerechter machen. Scharfe Kritik kam unter anderem von den Grünen, die die Reform als sozialpolitisch problematisch bezeichneten.
Wohnkosten: Schutzzeit fällt weg
Bei den Kosten für Unterkunft und Heizung bleibt grundsätzlich alles beim Alten: Angemessene Miet- und Heizkosten werden weiterhin übernommen. Allerdings wird die bisherige Karenzzeit abgeschafft. Bisher konnten Bürgergeld-Bezieher ein Jahr lang in einer teureren oder größeren Wohnung bleiben, ohne dass die Kosten überprüft wurden.
Künftig müssen Betroffene deutlich schneller reagieren, wenn ihre Wohnung als zu teuer gilt. Eine Ausnahme gibt es für Familien mit Kindern. Für sie werden in den ersten zwölf Monaten noch bis zu 1,5-mal so hohe Mietkosten übernommen wie eigentlich als angemessen gelten.
Vermögen: Deutlich strengere Regeln
Die Vermögensregelungen werden ebenfalls verschärft. Beim Bürgergeld galt in der ersten Zeit ein pauschales Schonvermögen von 40.000 Euro pro Person. Diese Regel fällt nun komplett weg.
Stattdessen gelten künftig gestaffelte Freibeträge nach Alter:
- Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- 31 bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- 41 bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- Ab 51 Jahre: 20.000 Euro
Damit müssen viele Leistungsbezieher ihr Erspartes deutlich schneller aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Regelsätze bleiben unverändert
Die monatlichen Regelsätze selbst werden nicht verändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es jeweils 506 Euro. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Härtere Sanktionen bei Pflichtverstößen
Deutlich verschärft werden hingegen die Sanktionen. Bisher konnten Leistungen schrittweise um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. In der neuen Grundsicherung kann das Jobcenter bei Pflichtverstößen sofort eine Kürzung um 30 Prozent verhängen, und zwar für bis zu drei Monate.
Das betrifft etwa Personen, die Termine beim Jobcenter versäumen, eine Weiterbildung abbrechen oder sich nicht auf angebotene Stellen bewerben.
Wer drei Termine hintereinander unentschuldigt verpasst, kann seine Leistung sogar komplett verlieren. Bei alleinstehenden Leistungsbeziehern kann in diesem Fall zusätzlich die Zahlung der Miete eingestellt werden. Leben jedoch Kinder oder andere Familienmitglieder im Haushalt, dürfen die Unterkunftskosten nicht gestrichen werden.
Ausnahmen bei gesundheitlichen Problemen
Das Gesetz sieht auch Schutzregelungen vor. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen nicht automatisch sanktioniert werden, wenn sie Termine versäumen. Zudem ist vorgesehen, Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen stärker zu betreuen, statt sie nur zu bestrafen.
Mit der neuen Grundsicherung will die Regierung das System strenger, aber auch zielgerichteter machen. Ob die Reform tatsächlich mehr Menschen in Arbeit bringt, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen.

Mehr Informationen: Bürgergeld

