Erhöhung im Juli - Mit dieser Rente muss man keine Steuern zahlen

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,73 Prozent. Für Millionen Ruheständler bedeutet das zunächst ein höheres monatliches Einkommen. Allerdings hat die Erhöhung auch steuerliche Folgen, denn Rentenanpassungen werden anders behandelt als die ursprüngliche Altersrente. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

25.06.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Euro
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Während beim Renteneintritt ein individueller Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, gilt dies für spätere Rentenerhöhungen nicht. Diese werden in voller Höhe dem steuerpflichtigen Renteneinkommen zugerechnet. Dadurch kann es passieren, dass Rentner erstmals steuerpflichtig werden oder eine höhere Einkommensteuer zahlen müssen.

Steuerfreier Rentenbetrag hängt vom Rentenbeginn ab

Ob auf die gesetzliche Rente tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem das Jahr des Renteneintritts, die Höhe der gesetzlichen Rente sowie mögliche weitere Einkünfte.

Nach Berechnungen des Verbraucherportals Finanztip bleibt im Jahr 2025 eine jährliche Bruttorente von bis zu 17.148 Euro steuerfrei, sofern ausschließlich die gesetzliche Rente bezogen wird. In diesen Fällen besteht grundsätzlich auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Für Rentner, die bereits vor vielen Jahren in den Ruhestand gegangen sind, gelten häufig günstigere Regelungen. Wer seine Altersrente vor 2005 bezogen hat, profitiert von einem höheren steuerfreien Rentenanteil. Dadurch können insbesondere sogenannte Bestandsrentner im Westen Deutschlands teilweise mehr als 22.000 Euro jährlich erhalten, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen.

Sozialabgaben beeinflussen die Berechnung

Bei der Ermittlung der steuerfreien Rentengrenzen werden auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. In den aktuellen Berechnungen fließen ein Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent sowie 8,55 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags ein.

Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppeln sich die entsprechenden Freibeträge. Dadurch verschiebt sich die Grenze, ab der eine Steuerpflicht entsteht, entsprechend nach oben.

Steuerpflicht bedeutet nicht automatisch eine Steuerzahlung

Selbst wenn das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt, führt dies nicht zwangsläufig zu einer Steuerzahlung. Verschiedene Freibeträge, außergewöhnliche Belastungen oder Pauschalen können das zu versteuernde Einkommen deutlich reduzieren.

Dazu zählen beispielsweise hohe Krankheitskosten, anerkannte Behinderungen oder weitere abzugsfähige Ausgaben. In vielen Fällen ergibt sich trotz bestehender Steuerpflicht am Ende keine Einkommensteuer. Je nach persönlicher Situation kann dies sogar über mehrere Jahre hinweg gelten.

Nachforderungen des Finanzamts können teuer werden

Gerade nach dem Übergang in den Ruhestand verzichten viele Rentner zunächst auf die Abgabe einer Steuererklärung. Häufig liegt das daran, dass während des Berufslebens als Arbeitnehmer keine Verpflichtung bestand und diese Gewohnheit beibehalten wird.

Das kann jedoch finanzielle Folgen haben. Erkennt das Finanzamt erst Jahre später, dass eine Steuererklärung erforderlich gewesen wäre, können erhebliche Steuernachzahlungen auf einmal fällig werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, die persönliche Steuerpflicht frühzeitig prüfen zu lassen.

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern. Zusätzliche Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen sowie der Tod des Ehepartners können die steuerliche Situation deutlich verändern und eine neue Steuerpflicht auslösen.

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aktualisiert: 25.06.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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