Neue Grundsicherung bestraft Altersvorsorge: Viele geraten nun unter Druck

Wer privat fürs Alter vorsorgt, könnte ab Juli 2026 vor einem Problem stehen. Mit der Einführung der neuen Grundsicherung, die das Bürgergeld ersetzt, werden die Schonvermögensgrenzen deutlich abgesenkt. Gleichzeitig entfällt die bisherige einjährige Karenzzeit, in der Vermögen weitgehend geschützt war. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

07.03.2026, 07:30 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Euro
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Künftig gelten altersabhängige Freibeträge zwischen 5.000 Euro für unter 20-Jährige und maximal 15.000 Euro für Personen ab 51 Jahren. Wer zwischen 21 und 40 Jahre alt ist, darf 10.000 Euro behalten, für 41- bis 50-Jährige liegt die Grenze bei 12.500 Euro. Bereits ab dem ersten Tag der Antragstellung wird das gesamte Vermögen geprüft.

Die neue Grundsicherung ist nun fix, das Bürgergeld abgeschafft. Finanz.de hat berichtet. Alle Details findet man hier online.

Für viele trifft das ausgerechnet eine Vorsorgeform, die in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat: ETF-Sparpläne. Anders als staatlich geförderte Produkte zählen sie grundsätzlich als normales Vermögen. Wer also beispielsweise mit 30 Jahren 50.000 Euro in ETFs angespart hat, müsste – bei einem Freibetrag von 10.000 Euro – zunächst 40.000 Euro aufbrauchen, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung entsteht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist auf das Prinzip der Nachrangigkeit. Die Grundsicherung sei eine steuerfinanzierte Leistung, die nur greife, wenn Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen. Bis zur Höhe des Freibetrags bleibe Vermögen geschützt. Darüber hinaus gebe es bestimmte Vermögensgegenstände, die vollständig freigestellt seien, etwa angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, selbst genutztes Wohneigentum oder bestimmte Altersvorsorgeprodukte. Bei Selbstständigen könne geschütztes Altersvorsorgevermögen unter Umständen auch ETFs umfassen.

Der zentrale Streitpunkt liegt in der Definition geschützter Altersvorsorge. Nach den neuen Regelungen gelten vor allem staatlich geförderte Produkte wie Riester- oder Rürup-Verträge als geschützt. Klassische ETF-Sparpläne fallen in der Regel nicht darunter. Das bedeutet, dass langfristig angelegte Depots im Ernstfall aufgelöst werden müssten – selbst wenn dies wegen ungünstiger Marktphasen zu Verlusten führt.

Kritik: "Signal in die falsche Richtung"

Kritiker sehen darin ein politisches Signal in die falsche Richtung. ETFs gelten als kostengünstige und flexible Form der privaten Altersvorsorge. Wer über Jahre diszipliniert spart, könnte im Fall von Arbeitslosigkeit gezwungen sein, seine Rücklagen mit Verlust zu liquidieren. Das widerspreche dem Ziel, eigenverantwortliche Vorsorge zu stärken.

Unklar ist bislang, wie mit Sonderfällen umgegangen wird. Einige ETF-Verträge enthalten Mindestlaufzeiten oder besondere Auszahlungsbedingungen. Konkrete Verwaltungsvorgaben für solche Konstellationen sind bislang nicht veröffentlicht.

Betroffene stehen damit vor einem Dilemma: Entweder sie halten an ihrer flexiblen, aber im Zweifel anrechenbaren Vorsorge fest – oder sie schichten rechtzeitig in staatlich geförderte, geschützte Produkte um. Letztere sind jedoch häufig weniger flexibel und teilweise mit höheren Kosten verbunden.

Besonders junge Sparer trifft die Reform hart. Sie verfügen über die niedrigsten Freibeträge und bauen zugleich über lange Zeiträume Kapital auf. Wer früh mit ETF-Sparplänen begonnen hat, riskiert bei späterer Bedürftigkeit einen Großteil des angesparten Vermögens zu verlieren.

Die Reform verändert damit nicht nur die Regeln der Grundsicherung, sondern setzt auch ein neues Signal in der Debatte um private Altersvorsorge: Sicherheit vor Flexibilität – mit möglichen Nebenwirkungen für eine ganze Generation von Sparern.

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aktualisiert: 07.03.2026, 07:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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