Bis zu 147 Euro weniger: Deutliche Kürzung bei Millionen Rentnern - Wer jetzt betroffen ist
Millionen Menschen in Deutschland sind von der Anrechnung des Einkommens auf die Witwenrente betroffen. Sie müssen mit deutlichen Kürzungen rechnen. Alle Details dazu findet man jetzt hier auf Finanz.de.
Die gesetzliche Witwen- und Witwerrente soll Hinterbliebenen nach dem Tod des Partners finanzielle Sicherheit bieten. In der Praxis fällt diese Absicherung jedoch für viele deutlich niedriger aus als erwartet. Hauptgrund ist die Anrechnung eigener Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente – ein Mechanismus, der in der Realität zu massiven Kürzungen führt.
Besonders betroffen sind Frauen: Rund 4,39 Millionen von ihnen erhielten Ende 2024 eine Witwenrente, in mehr als einem Drittel der Fälle wurde diese gekürzt. Im Durchschnitt verloren die Betroffenen 147 Euro im Monat, wie u.a. der Münchner Merkur berichtet.
Abzüge bei über zwei Millionen Betroffenen
Nach den aktuellen Zahlen des Rentenversicherungsberichts 2025 kam es bei 1,47 Millionen Witwen und 601.000 Witwern zu Abzügen. Damit wurde in etwa 45 Prozent der überprüften Renten eine Einkommensanrechnung vorgenommen. Bei Witwern lag die Kürzungsquote mit 51,5 Prozent sogar noch höher.
Das mittlere Auszahlungsniveau verdeutlicht die Tragweite: Während Witwen nach Abzug im Schnitt noch 772 Euro monatlich erhielten, blieben Witwern durchschnittlich nur 422 Euro. In vielen Fällen sind das empfindliche Einbußen – vor allem angesichts steigender Mieten, Energiepreise und Lebenshaltungskosten.
Der rechtliche Rahmen dieser Praxis ergibt sich aus § 97 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Hier ist festgelegt, dass Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Zum Jahreswechsel 2024 lag dieser Freibetrag bei 1.038,05 Euro, seit Juli 2025 beträgt er 1.076,86 Euro. Für jedes waisenberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 228,42 Euro gewährt. Überschreiten Betroffene mit Erwerbseinkommen, Renten oder Versorgungsbezügen diese Grenzen, wird ein Teil ihrer Witwen- oder Witwerrente einbehalten.
In der Praxis betrifft dies nicht nur Erwerbstätige, sondern auch Rentner mit eigener Altersrente. Im Osten Deutschlands sind Frauen wegen längerer Erwerbsbiografien häufiger betroffen. Besonders gravierend sind sogenannte Nullrenten, bei denen die Rente zwar formal besteht, aber wegen hoher anrechenbarer Einkünfte komplett ruht. Sobald das Einkommen sinkt, kann eine Auszahlung aber wieder einsetzen.
Rentenbescheid prüfen
Hinterbliebene sollten ihre Rentenbescheide genau prüfen. Maßgeblich für die Berechnung ist nicht das tatsächliche Einkommen, sondern ein gesetzlich definiertes „besonderes Nettoeinkommen“. Dieses berücksichtigt pauschale Abzüge und kann von den tatsächlichen Einkünften deutlich abweichen. Viele Rentenbescheide wirken deshalb komplex und sorgen für Verunsicherung.
Für die ersten drei Monate nach dem Todesfall – das sogenannte Sterbevierteljahr – wird kein Einkommen angerechnet. Danach ist es wichtig, Änderungen beim Einkommen umgehend an die Rentenversicherung zu melden. Nur so lassen sich Rückforderungen vermeiden oder gekürzte Rentenansprüche reaktivieren. Wer Zweifel an der Berechnung hat, kann Fachportale oder Sozialberatungen in Anspruch nehmen. Eine Neuberechnung kann sich besonders bei Einkommensveränderungen lohnen – nicht selten bedeutet das die Rückkehr zu einer Auszahlung, wenn eine Leistung zuvor geruht hat.

Mehr Informationen: Witwenrente

