Grundrente: Was sich 2026 für Rentner ändert - Kürzungen für viele möglich

Ab Januar 2026 wird der Grundrentenzuschlag durch die Rentenversicherung neu geprüft. So kann sich beim Zuschlag für viele einiges ändern. Wer profitiert und wer mit Kürzungen rechnen muss, findet man hier auf Finanz.de.

14.12.2025, 07:30 Uhr, von (Finanzen)
Rentner
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rentner
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Zum Jahresbeginn 2026 steht für viele Rentner die nächste automatische Einkommensprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung an. Im Fokus: der Grundrentenzuschlag. Je nach Einkommenssituation kann es dadurch zu spürbaren Veränderungen bei den Rentenzahlungen kommen – nach oben oder unten.

Neue Freibeträge ab Januar 2026

Hintergrund ist die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung des Grundrentenzuschlags. Diese erfolgt jeweils zum 1. Januar auf Basis der Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr. Für 2026 bedeutet das: Herangezogen werden die Daten aus dem Jahr 2023, die die Finanzverwaltung der Rentenversicherung übermittelt hat.

Positiv: Die Freibeträge steigen. Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Grenzen für anrechnungsfreies Einkommen:

  • Alleinstehende: bis zu 1.492 € monatlich
  • Paare (verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft): bis zu 2.327 € monatlich

Wer mit seinem Einkommen unter diesen Grenzen bleibt, erhält den vollen Grundrentenzuschlag. Einkommen oberhalb dieser Schwellen kann den Zuschlag ganz oder teilweise verringern.

Automatische Überprüfung – kein Antrag nötig

Die Prüfung erfolgt automatisch, Rentner müssen dafür keinen Antrag stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nachweisen können – darunter fallen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
  • Kindererziehungszeiten
  • Pflegezeiten
  • Zeiten mit Minijobs, sofern Beiträge gezahlt wurden

Freiwillige Beiträge zählen nicht, um Manipulationen zu verhindern.

Die Rentenversicherung ermittelt in einem komplexen Verfahren, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und in welcher Höhe der Zuschlag gewährt wird. Die Berechnung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Modell, der Bescheid folgt schriftlich.

Wer mit Kürzungen rechnen muss

Ein höheres Einkommen – etwa durch Betriebsrenten, Vermietung oder Kapitalerträge – kann den Zuschlag kürzen oder vollständig entfallen lassen. Das betrifft vor allem Rentner, deren Gesamteinkommen in den vergangenen Jahren gestiegen ist, aber knapp über dem Freibetrag liegt.

Die Überprüfung kann zu folgenden Szenarien führen:

  • Keine Änderung, wenn Einkommen stabil blieb
  • Anpassung nach oben, wenn z. B. eine Betriebs Rente endete
  • Reduzierung oder Wegfall, wenn z. B. zusätzliches Einkommen hinzugekommen ist

Der Grundrentenzuschlag wird 2026 neu berechnet. Steigende Freibeträge verbessern die Chancen auf höhere Zuschläge. Wer knapp über den Grenzen liegt, muss aber mit Kürzungen rechnen. Entscheidend ist immer das zu versteuernde Einkommen von vor zwei Jahren. Wer betroffen ist, wird schriftlich informiert – eine eigene Initiative ist nicht nötig.

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aktualisiert: 14.12.2025, 07:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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