Bürgergeld, Grundsicherung & Co.: 150 Euro als Weihnachtsbonus jetzt noch möglich

Für viele Haushalte in Deutschland ist die Weihnachtszeit nicht nur mit großer Freude, sondern auch finanziellen Sorgen begleitet. Besonders Bürgergeld-BezieherInnen sind davon oftmals betroffen. Einige können als Entlastung noch von einem 150-Euro-Weihnachtsbonus profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

05.12.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Für viele Haushalte ist der Dezember finanziell besonders hart. Wenn das Geld kaum für den Alltag reicht, wird Weihnachten schnell zur Belastung. Genau hier setzt die xMas-Aktion des Vereins Sanktionsfrei an – auch 2025.

Seit dem 2. Dezember können sich Menschen mit Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für den Weihnachtsbonus bewerben. Verlost werden einmalig 150 Euro – entweder als Überweisung oder in Form eines Gutscheins. Zum Start stellt der Verein selbst 3.000 Euro bereit, die gesamte Aktion wird über Spenden finanziert.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die aktuell eine der genannten Sozialleistungen erhalten und über ein SEPA-Konto mit Bankkarte verfügen. Für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren ist die Anmeldung nur über eine sorgeberechtigte Person möglich. Pro Bedarfsgemeinschaft (BG) ist nur eine Teilnahme erlaubt. Mehrfachanmeldungen führen zum Ausschluss.

Wie läuft die Anmeldung ab?

Die Anmeldung ist noch bis zum 11. Dezember 2025 um 12 Uhr möglich. Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars folgt ein zweiter Schritt: Teilnehmende müssen einen per Mail zugesendeten Code eingeben, erst dann ist die Teilnahme gültig. Nach Ablauf der Frist werden die Gewinner per Zufall ausgewählt.

Was passiert bei einer Auslosung?

Wer gezogen wird, erhält eine Benachrichtigung per E-Mail. Dort findet sich ein Link zu einem Upload-Formular, in dem innerhalb einer Woche folgende Nachweise eingereicht werden müssen:

  • aktueller Leistungsbescheid (Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen)
  • Foto der eigenen Bankkarte (Name und IBAN sichtbar)

In Einzelfällen kann zusätzlich ein Ausweis oder eine Video-Identifizierung verlangt werden. Nach erfolgreicher Prüfung überweist Sanktionsfrei den Bonusbetrag direkt – oder versendet bei Asylbewerberleistungen einen Gutschein.

Keine Anrechnung auf Bürgergeld

Der Verein beruft sich auf § 11a Abs. 4 SGB II: Spenden von gemeinnützigen Organisationen gelten nicht als Einkommen. Damit darf das Jobcenter die 150 Euro grundsätzlich nicht auf das Bürgergeld anrechnen. Kommt es dennoch zu Problemen, stellt Sanktionsfrei juristische Hilfe und entsprechende Nachweise zur Verfügung.

Aktion mit Geschichte

Seit 2021 wächst der Spendentopf Jahr für Jahr:

  • 2021: 100 Bonuszahlungen (15.000 Euro)
  • 2022: 208 Bonuszahlungen (31.150 Euro)
  • 2023: 300 Bonuszahlungen (42.700 Euro)
  • 2024: 454 Bonuszahlungen (68.000 Euro)

Auch 2025 hängt die Zahl der möglichen Empfänger davon ab, wie viele Menschen bis zum 11. Dezember spenden. Wer helfen will, findet die Informationen zur Spende auf der Webseite von Sanktionsfrei.

Die Aktion soll Menschen mit wenig Einkommen eine würdigere Weihnachtszeit ermöglichen – nicht nur finanziell, sondern auch mit einem Zeichen gesellschaftlicher Teilhabe.

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aktualisiert: 05.12.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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