Ab Dezember 2025 - Diese Änderungen für Rentner gelten jetzt
Im Dezember 2025 warten für viele Rentnerinnen und Rentner wieder wichtige Änderungen, die u.a. die Rentenauszahlung & Co. betreffen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Mit dem Jahresende 2025 treten für Rentnerinnen und Rentner mehrere relevante Änderungen in Kraft. Diese betreffen nicht nur die Auszahlung, sondern auch die Berechnungsgrundlage und mögliche Nachzahlungen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
1. Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente wird in reguläre Rente integriert
Wer eine Erwerbsminderungs Rente bezieht und seit Juli 2024 den monatlichen Zuschlag erhält, muss sich auf eine Umstellung einstellen. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat ausgezahlt, sondern fließt in die reguläre Rentenzahlung ein. Gleichzeitig erfolgt die Berechnung künftig auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte – nicht mehr anhand des bisherigen Zahlbetrags.
Das kann bei vielen zu einem leicht höheren Zahlbetrag führen. In solchen Fällen ist eine Nachzahlung für den Zeitraum Juli 2024 bis November 2025 vorgesehen: Die monatliche Differenz wird mit dem Faktor 17 multipliziert. Das bedeutet im besten Fall bis zu 17-fache Nachzahlung im Dezember.
2. Auszahlung nur noch per Banküberweisung
Ein praktischer, aber einschneidender Punkt: Ab Dezember 2025 stellt die Deutsche Rentenversicherung die Option der Barzahlung („Zahlungsanweisung zur Verrechnung“) komplett ein. Renten werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto ausgezahlt. Wer bisher keine Kontoverbindung gemeldet hat, muss dies dringend nachholen – sonst bleibt die Zahlung aus.
3. Auswirkungen auf Witwen- und Witwerrenten durch Anrechnung des Zuschlags
Die Integration des Erwerbsminderungs-Zuschlags in die Rente hat Folgen für Hinterbliebene. Denn der Zuschlag wird ab Dezember 2025 als Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Überschreitet die Summe aus Rente und Zuschlag den Freibetrag von aktuell 1.076,86 Euro pro Monat, kann es zu Kürzungen kommen.
Allerdings erfolgt die tatsächliche Neuberechnung der Witwen-/Witwerrenten erst mit dem nächsten turnusmäßigen Anpassungstermin: dem 1. Juli 2026. Bis dahin bleibt die Rentenhöhe stabil.
4. Rentenauszahlung im Dezember: Zwei Termine möglich
Die reguläre Rentenzahlung für Dezember 2025 erfolgt am 30. Dezember – dem letzten Bankarbeitstag des Jahres. Wer jedoch eine Rente erhält, die bereits vor April 2004 begonnen hat, bekommt das Geld im Voraus: Für diese Gruppe erfolgt die Überweisung bereits am 28. November 2025.
Mit der Integration des Zuschlags, der verpflichtenden Banküberweisung und neuen Anrechnungsregeln für Hinterbliebenenrenten bringt der Jahreswechsel 2025/2026 spürbare Veränderungen. Besonders Erwerbsminderungsrentner können mit einer Nachzahlung rechnen – allerdings nur, wenn die neue Berechnungsweise zu einem höheren Betrag führt. Hinterbliebene sollten die Entwicklung bis Juli 2026 im Blick behalten, um mögliche Auswirkungen rechtzeitig abschätzen zu können.

Mehr Informationen: Rente

