Neues Heizungsgesetz soll 2026 wichtige Änderung für viele Haushalte bringen

Das Heizungsgesetz wird teils überarbeitet. Die Frist für die 65-Prozent-Regelung läuft 2026 aus - sie soll unverändert bleiben. Alle Details und Pläne findet man hier auf Finanz.de.

08.12.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Die Bundesregierung plant Überarbeitungen am Gebäudeenergiegesetz, will jedoch an einem umstrittenen Kernelement festhalten: Neue Heizungen sollen ab Mitte 2026 weiterhin mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe gilt insbesondere für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern – rund 80 Kommunen sind davon betroffen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider stellte Anfang November auf dem Energiewende-Kongress der Deutschen Energie-Agentur klar, dass die Ampel-Regelung in diesem Punkt nicht aufgeweicht werde. Der bestehende Zeitplan bleibe bestehen, betonte der SPD-Politiker. Damit setzt die neue Regierung in zentralen Aspekten die Linie der Vorgängerkoalition fort.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2023 beschlossen und enthält Übergangsfristen für Bestandsbauten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Ziel ist es, die Einführung der 65-Prozent-Regel mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. In Großstädten greift die Regelung jedoch bereits ab dem 1. Juli 2026. Noch früher wird sie verbindlich, wenn eine Kommune entsprechende Gebiete für Wärmenetze oder Wasserstoffnetzausbau auf Basis eines Wärmeplans ausweist.

Viele Städte sind mit der Wärmeplanung bereits weit fortgeschritten. Nach Angaben des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende haben mit Stand Oktober 2025 rund 38 Prozent der großen Städte ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen. In Freiburg liegt ein Plan bereits seit 2021 vor, Rostock folgte ein Jahr später. Auch Karlsruhe, Stuttgart, Lübeck oder München haben inzwischen ihre Konzepte verabschiedet.

Wärmewende soll vorangetrieben werden

Auch wenn Details des Gesetzes angepasst werden sollen, bleibt der Grundsatz bestehen: Die Wärmewende soll konsequent vorangetrieben werden. Technologisch bleibt das Gesetz offen. Zulässig sind Wärmepumpen, Infrarotheizungen, Hybridmodelle mit Solarthermie, Biomasseheizungen wie Pelletöfen, Gasheizungen mit erneuerbaren Gasen sowie der Anschluss an ein Fernwärmenetz.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass durch die Kombination aus Technologieoffenheit und Wärmeplanung regional passende Lösungen ermöglicht werden sollen. Während die Regelung 2026 flächendeckend in Großstädten greift, haben kleinere Kommunen teils noch Zeit bis 2028 – sofern bis dahin keine Wärmeplanungen vorliegen. Die Grundrichtung ist dennoch klar: Fossile Heizsysteme haben in Neubauten und bei Heizungstausch langfristig keinen Platz mehr.

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aktualisiert: 08.12.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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