Ab 2026 fix: Witwenrente wird neu berechnet - Das sind die Auswirkungen

Ab Januar 2026 kommen neue Änderungen bei der Witwenrente. Diese betreffen etwa den Zuschlag, Kürzungen und die Rentenberechnung. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

30.11.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Ab Dezember 2025 wird der bislang separat ausgezahlte Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten direkt in die laufende Rente integriert – mit konkreten Folgen für die Witwen- und Witwerrente.

Durch die Integration gilt der Zuschlag offiziell als Einkommen. Das hat Auswirkungen auf die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.

Das wird sich jetzt ändern:

  • Der Zuschlag wird nicht mehr gesondert ausgezahlt, sondern ist Teil der regulären Erwerbsminderungsrente.
  • Damit zählt er ab Dezember 2025 formal als Einkommen im Sinne der Hinterbliebenenrente.
  • Dennoch bleibt die Witwen- oder Witwerrente bis Juli 2026 unangetastet – das ist gesetzlich so festgelegt. Änderungen durch neues Einkommen dürfen nur einmal jährlich zum Stichtag 1. Juli berücksichtigt werden.

Was das für Betroffene bedeutet:

  • Rentenkürzungen wegen der Einbeziehung des Zuschlags in die Einkommensprüfung gibt es bis Mitte 2026 nicht.
  • Auch danach ist keine starke Kürzung zu erwarten, denn der Zuschlag liegt meist unter 75 Euro monatlich.
  • Einkommen oberhalb des Freibetrags von derzeit 1.076,86 Euro wird zu 40 Prozent angerechnet.
  • Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro.

Beispiel:

Wenn das anrechenbare Einkommen nach Integration des Zuschlags den Freibetrag um 50 Euro übersteigt, werden davon 40 Prozent – also 20 Euro – auf die Witwenrente angerechnet. Die Kürzung fällt also sehr moderat aus.

Wichtig:

Die Deutsche Rentenversicherung warnt ausdrücklich vor Panikmache im Netz. Sie empfiehlt, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die offiziellen Beratungsstellen zu wenden – insbesondere, wenn es um konkrete Auswirkungen auf die eigene Witwen- oder Witwerrente geht.

Ja, der Zuschlag wird ab Ende 2025 als Einkommen behandelt, aber Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrente gibt es frühestens ab Juli 2026 – und diese fallen in aller Regel gering aus.

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aktualisiert: 30.11.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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