Weihnachtsgeld bei Rente & Bürgergeld: Diese Voraussetzungen sind notwendig
In Deutschland erhalten rund die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich Weihnachtsgeld aufs Konto. Nicht so Bürgergeld-Empfänger und RentnerInnen. Doch für manche gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Tipp: Mit der neuen Steuer-App holt man in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.100 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!
In Deutschland erhalten etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer zum Jahresende eine Sonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld. Für Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter gilt das jedoch nicht – für sie ist eine solche zusätzliche Zahlung in der Regel nicht vorgesehen. Auch Rentner gehen meist leer aus. Ausnahmen gelten jedoch unter bestimmten Bedingungen.
Wer heuer am meisten Weihnachtsgeld aufs Konto bekommt, findet man hier auf Finanz.de in einer aktuellen Berechnung.
Keine Sonderzahlung für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende
Seit der Abschaffung der Weihnachtsbeihilfe im Zuge der Hartz-IV-Reformen 2005 ist gesetzlich keine gesonderte Unterstützung zur Weihnachtszeit mehr vorgesehen. Wer heute Bürgergeld bezieht oder in der Altersgrundsicherung ist, hat keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld – unabhängig von der Dauer des Leistungsbezugs oder der Lebenssituation.
Das gilt auch für Rentnerinnen und Rentner, die auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind.
Aufstocker können teilweise profitieren
Eine Ausnahme gilt für sogenannte Aufstocker. Dabei handelt es sich um Personen, die neben Bürgergeld oder Grundsicherung einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Für sie gelten besondere Freibeträge, durch die ein Teil des Arbeitslohns – auch von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld – anrechnungsfrei bleibt.
Die Staffelung sieht vor, dass die ersten 100 Euro eines Bruttoeinkommens generell frei sind. Für Einkommen zwischen 100 und 520 Euro gelten weitere 20 Prozent als Freibetrag, zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 Prozent. Darüber hinaus bleiben zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. bis 1.500 Euro mit Kind) weitere 10 Prozent anrechnungsfrei. Dadurch bleibt von einem Weihnachtsgeld zumindest ein Teil als zusätzliches Einkommen erhalten.
Allerdings wird die Sonderzahlung wie normales Einkommen behandelt. Das heißt, der über die Freibeträge hinausgehende Betrag wird auf das Bürgergeld angerechnet und führt zu einer Kürzung der monatlichen Zahlung.
Kommunale Ausnahmen möglich – aber selten
Einige wenige Kommunen gehen über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Die Stadt Burghausen in Bayern etwa gewährt auf Antrag ein kommunales Weihnachtsgeld für Bürgergeld-Empfänger. Solche freiwilligen Unterstützungsleistungen sind jedoch selten und abhängig von der Haushaltslage und politischen Entscheidungen der jeweiligen Kommune.
Fazit
Für die große Mehrheit der Bürgergeld-Beziehenden und Rentner mit Grundsicherung bleibt es dabei: Eine gesetzlich vorgesehene Weihnachtszahlung gibt es nicht. Nur wer als Aufstocker zusätzlich arbeitet, kann durch gesetzliche Freibeträge einen Teil eines möglichen Weihnachtsgelds behalten. Zusätzliche Unterstützung durch einzelne Gemeinden bleibt die Ausnahme. Damit unterscheidet sich die Situation dieser Gruppen deutlich von regulär Beschäftigten mit Tarifbindung, für die Weihnachtsgeld weiterhin eine gängige Praxis ist.
Mehr Informationen: Bürgergeld


