Ab 2026 fix: Diese Änderungen bei der Rente werden viele betreffen
Ab 2026 treten in Deutschland viele Neuerungen in Kraft. Was sich im Rentensystem ändert und konkret geplant ist, erfährt man hier auf Finanz.de.
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Ab 2026 treten im deutschen Rentensystem mehrere zentrale Änderungen in Kraft, die Millionen Versicherte betreffen. Neben der Einführung der sogenannten Aktivrente verändern sich auch die Regeln für schwerbehinderte Menschen und der bisherige Vertrauensschutz läuft endgültig aus. Die Neuerungen sollen das Arbeiten im Alter attraktiver machen – bringen aber auch Einschränkungen für einzelne Gruppen.
Aktivrente: Steuerfreier Zuverdienst für arbeitende Rentner
Zum 1. Januar 2026 startet die neue Aktivrente, ein Kernprojekt der schwarz-roten Bundesregierung. Sie soll es älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erleichtern, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat – derzeit 67 Jahre – darf künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, also 24.000 Euro im Jahr. Dieses Einkommen bleibt zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente steuerfrei und wird nicht auf die Rentenzahlung angerechnet.
Die Aktivrente ersetzt damit das bisherige System begrenzter Hinzuverdienstmöglichkeiten. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das mehr Netto vom Brutto, solange sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ziel der Reform ist es, den Fachkräftemangel abzufedern und älteren Beschäftigten Anreize zu geben, länger im Berufsleben zu bleiben.
Neue Regelungen für schwerbehinderte Menschen
Deutlich weniger erfreulich sind die Änderungen für schwerbehinderte Versicherte. Ab dem 1. Januar 2026 endet der Vertrauensschutz, der bisher Menschen vor dem Geburtsjahrgang 1964 zugutekam.
Damit entfällt die bisherige Möglichkeit, früher und teilweise abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Ab dem Jahrgang 1964 gelten neue Altersgrenzen nach § 37 SGB VI:
- Frühester Rentenbeginn mit 62 Jahren, jedoch mit Abschlägen.
- Abschlagsfreie Rente erst ab 65 Jahren.
Bisher konnten schwerbehinderte Menschen, abhängig vom Geburtsjahr, deutlich früher in Rente gehen – teilweise bereits mit 60 oder 61 Jahren. Diese Übergangsregelung läuft nun aus.
Ende der Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen
Mit dem Wegfall des Vertrauensschutzes für die Jahrgänge ab 1964 entfällt auch eine der letzten Sonderregelungen im Rentensystem. Betroffene verlieren damit die Möglichkeit, sich auf ältere Rechtslagen zu berufen, die günstigere Altersgrenzen oder niedrigere Abschläge vorsahen.
Das Bundesarbeitsministerium begründet den Schritt mit der langfristigen Anpassung aller Altersgrenzen an das Regelrentenalter von 67 Jahren, die bis 2029 vollständig abgeschlossen sein soll.
Mehr Flexibilität, aber auch neue Belastungen
Die Reformen im Jahr 2026 bringen zwei gegensätzliche Entwicklungen: Einerseits eröffnet die Aktivrente neue finanzielle Spielräume für Menschen, die nach dem Renteneintritt weiterarbeiten wollen. Andererseits verlieren schwerbehinderte Versicherte den bisherigen Vorteil eines früheren Rentenbeginns.
Für viele Rentnerinnen und Rentner gilt deshalb: rechtzeitig planen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und mögliche Abschläge zu vermeiden. Wer von den neuen Regeln betroffen ist, sollte frühzeitig eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem unabhängigen Rentenberater in Anspruch nehmen.
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