Ab Dezember 2025: Hunderttausenden droht deutlicher Rentenverlust
Ab Dezember 2025 droht vielen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein Rentenverlust. Sie müssen mit weniger Geld auf dem Konto rechnen. Besonders Bezieherinnen und Bezieher der Witwenrente sind betroffen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

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Für viele Rentnerinnen und Rentner droht zum Jahresende eine spürbare finanzielle Einbuße. Besonders Witwen müssen sich ab Dezember 2025 auf eine Kürzung ihrer monatlichen Zahlungen einstellen. Der Grund: Der bisher steuer- und anrechnungsfreie Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten wird künftig als Einkommen gewertet – und mindert dadurch die Höhe der Witwenrente. Das berichtet u.a. der Münchner Merkur.
Was zunächst nach einem bürokratischen Fehler klingt, ist tatsächlich Folge einer gesetzlichen Neuregelung. Wie die Rentenberatung Rentenbescheid24.de berichtet, sind bundesweit rund 750.000 Witwen betroffen. Im Durchschnitt sinkt ihre Hinterbliebenenrente demnach um etwa 208 Euro pro Monat – aufs Jahr gerechnet ein Minus von rund 2.500 Euro.
Hintergrund: Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten wird angerechnet
Seit dem 1. Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen in Deutschland einen pauschalen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente oder auf Folgerenten, die daraus entstehen – etwa die Witwen- oder Witwerrente. Diese Sonderzahlung sollte frühere Benachteiligungen ausgleichen, da viele Renten wegen Erwerbsminderung über Jahre hinweg auf Basis veralteter Berechnungen niedriger ausfielen.
Bislang galt für diesen Zuschlag eine Übergangsregelung: Er wurde bei der Einkommensanrechnung nicht berücksichtigt. Diese Schonfrist endet jedoch zum 31. Dezember 2025. Ab 1. Dezember 2025 zählt der Zuschlag offiziell als Einkommen und wird bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente voll einbezogen.
Einkommensanrechnung – so funktioniert sie
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berücksichtigt bei Hinterbliebenenrenten sämtliche Einkünfte, die den Freibetrag übersteigen. Dazu zählen neben eigenen Renten auch Miet- oder Zinseinnahmen sowie Einkommen aus Nebenjobs.
Der Freibetrag wurde zum 1. Juli 2024 leicht angehoben – von 992,64 Euro auf 1.038,05 Euro monatlich. Alles, was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Beispiel: Erhält eine Witwe neben ihrer Hinterbliebenenrente eine eigene Altersrente und den neuen Zuschlag aus der Erwerbsminderungsrente, kann die Summe schnell über dem Freibetrag liegen. Dadurch sinkt der Auszahlungsbetrag der Witwenrente automatisch – in vielen Fällen um mehrere Hundert Euro.
Wer besonders betroffen ist
- Frauen über 65 Jahre, die eine Witwenrente beziehen und zusätzlich eine eigene Altersrente erhalten.
- Rentnerinnen mit niedrigen Einkommen, bei denen der Zuschlag einen vergleichsweise großen Anteil am Gesamteinkommen ausmacht.
- Personen in Westdeutschland, da die durchschnittlichen Renten hier höher sind und damit schneller oberhalb des Freibetrags liegen.
Laut Bundesregierung betrifft die Einkommensanrechnung insgesamt 46 Prozent aller Witwen und Witwer in Deutschland – fast jede zweite Hinterbliebenenrente könnte also ab Dezember 2025 geringer ausfallen.
So können Betroffene reagieren
- Rentenauskunft prüfen: Die Deutsche Rentenversicherung kann eine Simulation der neuen Berechnung erstellen.
- Freibeträge kontrollieren: Wer Unterhaltspflichten hat oder ein Kind erzieht, kann unter Umständen höhere Freibeträge geltend machen.
- Beratung nutzen: Sozialverbände wie VdK oder SoVD bieten Unterstützung bei der Prüfung und beim Widerspruch gegen fehlerhafte Bescheide.
Fazit
Die Anrechnung des Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten ab Dezember 2025 bringt für viele Hinterbliebene deutliche finanzielle Nachteile. Besonders betroffen sind Witwen mit eigener Altersrente. Auch wenn die Übergangsfrist noch bis Ende 2025 gilt, sollten Betroffene frühzeitig ihre Ansprüche prüfen – um keine böse Überraschung auf dem Konto zu erleben.
Mehr Informationen: Witwenrente
