Neuer Rentenschock: Rentenpunkte werden 2026 so teuer wie nie

Neueste Änderungen und Prognosen bei der Rente machen vielen Experten Sorgen. Die neue Rechengrößenverordnung der Sozialversicherung macht Rentenpunkte ab 2026 so teuer wie noch nie. Alle Details inklusive Tabelle jetzt auf Finanz.de.

06.10.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Millionen Beschäftigte in Deutschland müssen sich 2026 auf spürbare Veränderungen bei der gesetzlichen Rente einstellen. Grund ist die neue Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 9. September 2025 vorgelegt hat. Sie legt die maßgeblichen Berechnungswerte für die Sozialversicherungen im kommenden Jahr fest – mit weitreichenden Folgen für künftige Rentenansprüche.

Rentenpunkt kostet ab 2026 mehr als 51.000 Euro

Wie aus der Verordnung hervorgeht, wird der sogenannte Durchschnittsverdienst, der für die Berechnung eines Entgeltpunkts entscheidend ist, zum 1. Januar 2026 deutlich angehoben. Arbeitnehmer müssen dann 51.944 Euro im Jahr beziehungsweise 4.328 Euro brutto im Monat verdienen, um einen vollen Rentenpunkt zu erwerben.

Zum Vergleich: 2024 lag dieser Wert noch bei 47.085 Euro. Das entspricht einem Anstieg um 10,32 Prozent in nur zwei Jahren – so stark wie seit über einem Jahrzehnt nicht mehr.

Experten sprechen von „Renten-Schock“

Fachleute sehen in der Entwicklung eine ernsthafte Belastung für Arbeitnehmer. Das Portal rentenbescheid24.de warnt, dass die neue Regelung dazu führt, „dass die wenigsten Beschäftigten bei gleichbleibendem Einkommen denselben Rentenanspruch aufbauen können wie bisher“.

Der Hintergrund: Während der Preis für einen Rentenpunkt sprunghaft steigt, wächst der Rentenwert – also der monatliche Auszahlungsbetrag pro Punkt – nur moderat. Zum 1. Juli 2025 wurde der Rentenwert bundesweit lediglich um 3,74 Prozent angehoben. Das bedeutet: Für viele Beschäftigte gibt es künftig weniger Rente bei gleicher Arbeit.

Lohnentwicklung treibt Rechengrößen nach oben

Nach Angaben des BMAS ist die Anpassung eine gesetzliche Pflicht. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres: 2024 stiegen die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer bundesweit um 5,16 Prozent. Diese Entwicklung fließt in sämtliche Rechengrößen ein – von der Beitragsbemessungsgrenze bis zur Bezugsgröße der Rentenversicherung.

Das Ministerium betont, dass die jährliche Fortschreibung notwendig sei, um das Verhältnis von Löhnen und Sozialbeiträgen realitätsnah abzubilden. Für viele Beschäftigte bedeutet das aber auch steigende Beiträge und sinkende Rentenansprüche pro Euro Einkommen.

Folgen für Versicherte

Mit der neuen Rechengrößenverordnung steigen nicht nur die Hürden für den Erwerb von Rentenpunkten, sondern auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung. Besonders betroffen sind Beschäftigte mit mittleren Einkommen, die nun deutlich mehr verdienen müssen, um denselben Rentenanspruch aufzubauen wie in den Vorjahren.

Finanzexperten empfehlen daher, die eigene Altersvorsorge frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls mit privaten oder betrieblichen Modellen zu ergänzen.

Tabelle und Werte ab 2026

Hier eine übersichtliche Tabelle mit den neuen Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026, basierend auf der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 9. September 2025 vorgelegten Verordnung sowie den aktuellsten Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und Fachportale (u. a. rentenbescheid24.de, dpa, Handelsblatt):

Rechengrößen der Sozialversicherung 2026 (gültig ab 1. Januar 2026)

Kennzahl West (alte Bundesländer) Ost (neue Bundesländer) Änderung gegenüber 2025 Erläuterung
Durchschnittsentgelt (Rentenversicherung) 51.944 € / Jahr 51.944 € / Jahr (bundeseinheitlich) + 5,16 % Grundlage für die Berechnung eines Rentenpunkts
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 8.450 € / Monat 8.450 € / Monat + 400 € Obergrenze für beitragspflichtiges Einkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 5.812,50 € / Monat 5.812,50 € / Monat + 300 € Obergrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig sind
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung 6.450 € / Monat 6.450 € / Monat + 300 € Ab diesem Einkommen können Beschäftigte in die private Krankenversicherung wechseln
Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) 3.955 € / Monat 3.905 € / Monat + 195 € (West) / + 185 € (Ost) Maßgröße für viele Werte in der Sozialversicherung (z. B. Hinzuverdienstgrenzen, Mindestbeiträge)
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung 8.450 € / Monat 8.450 € / Monat + 400 € Entspricht der Rentenversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Privatversicherungsgrenze) 77.400 € / Jahr 77.400 € / Jahr + 3.600 € Grenzwert für den Wechsel in die private Krankenversicherung
Mindestbemessungsgrundlage Selbstständige (KV) 1.178 € / Monat 1.178 € / Monat + 60 € Mindestbetrag, auf dessen Basis Beiträge erhoben werden
Rentenwert (geschätzt ab 1. Juli 2026) 42,17 € pro Entgeltpunkt 42,17 € (bundeseinheitlich) + 3,3 % (Prognose) Monatlicher Betrag, den ein Rentenpunkt wert ist

Was bedeutet das für Versicherte?

  • Mehr Beitrag: Wer über den bisherigen Grenzen verdient, zahlt ab 2026 höhere Beiträge.
  • Weniger Rentenaufbau: Ein Rentenpunkt wird teurer – Arbeitnehmer müssen mehr verdienen, um denselben Anspruch zu erhalten.
  • Höhere Bemessungsgrundlagen: Selbstständige, Mini- und Midijobber müssen ebenfalls mit angepassten Grenzwerten rechnen.
  • Rentner: Der Rentenwert selbst steigt moderat – erwartet werden rund +3,3 % zum 1. Juli 2026.

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aktualisiert: 06.10.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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