Steuererleichterung für viele Rentner möglich: Wer darauf Anspruch hat
Der sogenannte Altersentlastungsbetrag soll Rentner finanziell unterstützen. Wer darauf Anspruch hat und weitere Details findet man hier auf Finanz.de.

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Wer neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Einkünfte erzielt, muss diese grundsätzlich versteuern. Für ältere Menschen gibt es jedoch eine besondere Steuererleichterung: den Altersentlastungsbetrag. Er reduziert das zu versteuernde Einkommen und sorgt dafür, dass Nebeneinnahmen nicht in voller Höhe beim Finanzamt landen.
Steuerfreibetrag abhängig vom Geburtsjahr
Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem Jahr gewährt, in dem Betroffene das 65. Lebensjahr vollenden. Seine Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahrgang – und er sinkt kontinuierlich.
So konnten Personen, die bereits 2005 das 64. Lebensjahr erreichten, noch 40 Prozent ihrer Einkünfte, maximal rund 1.900 Euro, steuerfrei geltend machen. Wer 2025 oder später das Rentenalter erreicht, kann nur noch mit 13,2 Prozent, maximal etwa 627 Euro, rechnen.
Die Entwicklung läuft weiter: Bis 2058 sinkt der Altersentlastungsbetrag schrittweise auf 0 Euro. Der Jahrgang 2057 wäre damit der letzte, der überhaupt noch einen Freibetrag – in Höhe von 19 Euro – erhält.
Automatische Berücksichtigung durch das Finanzamt
Der Freibetrag wird vom Finanzamt in der Regel automatisch berücksichtigt. Unterschiede bestehen lediglich in der Art der Anrechnung:
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Regelmäßige Einkünfte wie Arbeitslohn werden bereits monatlich um den Altersentlastungsbetrag gemindert.
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Sonstige Einnahmen – etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen – werden erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Bedeutung für die Steuerlast
Besonders für Rentnerinnen und Rentner mit Nebeneinkünften bleibt der Altersentlastungsbetrag eine wichtige steuerliche Entlastung. Allerdings nimmt seine Wirkung von Jahr zu Jahr ab, sodass künftige Generationen kaum noch profitieren werden.

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