Auszahlung ändert sich: Neue Pflicht kommt im Dezember auf viele Rentner zu

Für viele Rentnerinnen und Rentner ändert sich noch heuer im Dezember die Auszahlung ihrer Bezüge. Was man wissen muss und weitere Details findet man hier auf Finanz.de.

24.09.2025, 10:30 Uhr, von (Finanzen)
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Schluss mit dem monatlichen Renten-Scheck: Wer seine Altersbezüge bislang in bar bei der Postbank abgeholt hat, muss sich umstellen. Ab 1. Januar 2026 wird die Barauszahlung der Rente in Deutschland komplett abgeschafft. Alle rund 21 Millionen Ruheständlerinnen und Ruheständler benötigen dann ein Girokonto, auf das die Rentenzahlungen überwiesen werden.

Aktuell erhalten laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) noch etwa 3.300 Menschen ihre Rente über eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ – besser bekannt als Renten-Scheck. Für sie endet diese Möglichkeit endgültig zum Jahresende 2025.

Die DRV hat die Betroffenen nach eigenen Angaben mehrfach schriftlich informiert, zuletzt im Sommer 2025. Weitere Informationsbriefe sollen bis Jahresende folgen.

Konto ist Pflicht – Basiskonto als Notlösung

Wer noch kein Girokonto besitzt, muss spätestens jetzt eines eröffnen. Die Rentenversicherung verweist auf den gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto. Dieses Konto darf von Banken nicht verweigert werden und bietet alle wesentlichen Funktionen wie Überweisungen, Daueraufträge oder Kartenzahlung.

Allerdings: Basiskonten sind nicht kostenlos. Je nach Bank fallen monatlich fünf bis zehn Euro Gebühren an. Ein Preisvergleich lohnt sich, raten Verbraucherzentralen.

Antrag und Formalitäten

Das Formular „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ ist auf der Website des Rentenservice der Deutschen Post erhältlich oder telefonisch unter 0221-5692444 bestellbar. Der ausgefüllte Antrag muss an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin geschickt werden.

Wichtig: Wer bis Ende 2025 keine Kontoverbindung mitteilt, muss mit einer kurzzeitigen Unterbrechung der Rentenzahlung rechnen. Die Beträge verfallen jedoch nicht – sie werden nachgezahlt, sobald die Kontodaten vorliegen.

Unterstützung bei Problemen

  • Sozialverband VdK: bietet kostenlose Beratung an.
  • BaFin: Ansprechpartner, falls Banken die Kontoeröffnung unrechtmäßig verweigern.
  • Alternative: Renten können auch auf das Konto einer Vertrauensperson überwiesen werden – sofern dieses bei einem EU-Geldinstitut geführt wird.

Fazit

Die Umstellung markiert das Ende einer jahrzehntelangen Praxis. Für die Betroffenen bedeutet das zwar mehr Aufwand und teils zusätzliche Kosten. Zugleich soll die Reform jedoch die Sicherheit der Rentenzahlungen erhöhen und Verwaltungskosten senken.

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aktualisiert: 24.09.2025, 10:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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