'Bürgergeld-Kürzung' ab 2026 - Warum das auch Rentner treffen wird
Das Bürgergeld soll auch 2026 nicht erhöht werden - eine Nullrunde droht. Das wird auch massive Auswirkungen auf Rentner haben. Warum es sich dabei um eine "Kürzung" handelt und weitere Details findet man hier auf Finanz.de.

Tipp: Mit der neuen Steuer-App holt man in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.100 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!
Für Bürgergeld-Empfänger und viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bringt das Jahr 2026 keine Entlastung: Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Regelsätze erneut nicht steigen. Das bedeutet eine Nullrunde – trotz Inflation und steigender Lebenshaltungskosten.
Wird das Bürgergeld erneut nicht erhöht, droht de facto eine weitere Kürzung, da aufgrund der Inflation viele Preise und Lebenshaltungskosten abermals steigen werden. Real bleibt Bürgergeldempfängern also weniger Geld zum Leben.
Keine Erhöhung der Bedarfssätze
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits in einem TV-Interview angekündigt, dass beim Bürgergeld Einsparungen von rund fünf Milliarden Euro geplant sind. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bestätigte, dass die Regelbedarfssätze 2026 unverändert bleiben. Das betrifft nicht nur Bürgergeld-Bezieher, sondern auch rund 739.000 Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.
Grund: Die von der Regierung festgelegten Bedarfssätze gelten gleichermaßen für Bürgergeld und Grundsicherung. Steigen die Sätze nicht, bleibt auch die Grundsicherung auf dem bisherigen Niveau – trotz gestiegener Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten.
Was Grundsicherung abdeckt
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass Grundsicherung für Menschen vorgesehen ist, deren Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt nicht deckt. Als Orientierung gilt: Wer weniger als 1.062 Euro monatlich zur Verfügung hat, sollte prüfen, ob ein Anspruch besteht.
Die Regelsätze belaufen sich seit Januar 2024 auf:
- 563 Euro für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1)
- 506 Euro für Paare und Personen in Wohngemeinschaften (Stufe 2)
- 451 Euro für Personen in stationären Einrichtungen (Stufe 3)
Hinzu kommen Zahlungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Zuschläge bei besonderen Bedarfen, etwa für Menschen mit Behinderungen.
Politische Weichenstellungen
Nach dem Koalitionsausschuss von Union und SPD kündigte Merz weitere Änderungen beim Bürgergeld an. Die neue Grundsicherung solle stärker auf Fördern und Fordern setzen und Missbrauch eindämmen. Ziel sei es zudem, mehr Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.
Welche Auswirkungen diese geplante Reform auch auf Rentner mit Grundsicherung haben wird, ist bislang offen. Sozialverbände warnen bereits, dass eine Nullrunde bei den Regelsätzen die finanzielle Lage vieler Betroffener verschärfen könnte.
Mehr Informationen: Bürgergeld
