Ab September: Viele Änderungen & Neuerungen für Rentner kommen
Für Rentner wird sich auch im September vieles ändern. Das betrifft etwa die Auszahlung, Zuschläge, Fristen und mehr. Alle Änderungen zur Rente im September 2025 findet man hier auf Finanz.de.

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Für Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bringt der September 2025 spürbare Veränderungen. Die Rentenerhöhung kommt nun endgültig vollständig an, Erwerbsminderungsrentner erhalten weiterhin einen Zuschlag, und steuerliche Fristen sind bereits abgelaufen. Wer jetzt seine Unterlagen prüft, vermeidet finanzielle Nachteile.
Rentenzahlung Ende September
Die reguläre Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats – im September am Dienstag, 30.09.2025. Vorschusszahlerinnen und -zahler erhalten ihre Rente bereits am Freitag, 29.08.2025. Bei erstmaligen Rentenzugängen kann sich der Termin verschieben.
Rentenerhöhung macht sich bemerkbar
Seit Juli 2025 gilt die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert liegt nun bundesweit bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Während die Auszahlung im Juli und August durch einen einmaligen Nachschlag auf den Pflegebeitrag noch geschmälert wurde, kommt die Erhöhung ab September vollständig an.
Beispiel: Wer bisher 1.500 Euro brutto erhielt, bekommt nun rund 1.556 Euro. Ab September bleibt dieser Betrag – abzüglich regulärer Abgaben – konstant.
Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrenten
Zwischen dem 10. und 20. September erfolgt erneut die separate Auszahlung des Rentenzuschlags für bestimmte Erwerbsminderungsrentner. Anspruch haben Personen, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begann und am 30. Juni 2024 noch bestand. Der Zuschlag liegt bei bis zu 7,5 Prozent der Nettorente.
Diese gesonderte Zahlung gilt allerdings nur bis November 2025. Ab Dezember wird der Zuschlag in die reguläre Monatsrente integriert und nicht mehr extra ausgewiesen. Betroffene sollten Bescheide und Kontoauszüge genau prüfen.
Neue Renteneintritte im September
Mit dem Monat eröffnet sich für mehrere Jahrgänge der Zugang zu unterschiedlichen Rentenarten:
- Regel Altersrente für Versicherte des Jahrgangs 1959 ab 66 Jahren und 2 Monaten.
- Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Beitragszeit für Geburtsjahrgänge 1962, ab 63 Jahren mit Abschlägen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte für 1961 Geborene mit 45 Beitragsjahren – abschlagsfrei mit 64 Jahren und 6 Monaten.
- Altersrente für Schwerbehinderte ab 61 Jahren und 10 Monaten mit 10,8 Prozent Abschlag für 1963er-Jahrgänge.
Alle Varianten erfordern einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Steuerliche Fristen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist für Pflichtveranlagte ohne Beratung am 31. Juli 2025 abgelaufen. Wer eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet hat, hat bis zum 2. Juni 2026 Zeit. Verspätete Abgaben sollten im September nachgeholt werden, um Zuschläge und Schätzungen zu vermeiden.
Pflegebeiträge stabilisiert
Seit Jahresbeginn gilt ein Pflegebeitrag von 3,6 Prozent (zuvor 3,4). Der rückwirkende Nachschlag für Januar bis Juni wurde im Juli und August erhoben. Ab September läuft die Abrechnung wieder regulär – zusätzliche Sonderabzüge entfallen.
Der September 2025 markiert für Rentnerinnen und Rentner einen wichtigen Übergangsmonat: Die Rentenerhöhung wirkt jetzt ungeschmälert, Zuschläge fließen, und Fristen im Steuerrecht greifen. Wer Kontoauszüge, Rentenbescheide und steuerliche Pflichten prüft, stellt sicher, dass kein Anspruch verloren geht.
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