Nach Urteil droht Rückzahlung: Müssen Betroffene die Witwenrente zurückzahlen?

Müssen Bezieherinnen und Bezieher aufgrund eines neuen Urteils ihre Witwenrente nun zurückzahlen? Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

24.08.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Ein Rechtsstreit um zu hohe Witwerrenten-Zahlungen hat vor dem Landessozialgericht (LSG) für Klarheit gesorgt. Der Fall betrifft einen Kläger, der seit 2007 eine große Witwerrente erhielt. Als er 2015 zusätzlich eine Altersrente beantragte, wurde diese zwar bewilligt – doch die notwendige Anrechnung auf die Witwerrente erfolgte nicht. Erst Jahre später bemerkte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den doppelten Bezug und verlangte eine Rückzahlung. Das berichtet u.a. die Info-Plattform buerger-geld.org.

Rentenkasse fordert 7.200 Euro zurück

Die Rentenversicherung stellte 2019 fest, dass zwischen Juli 2015 und Dezember 2018 zu hohe Witwerrenten gezahlt worden waren. Insgesamt forderte sie 7.199,76 Euro zurück. Grundlage ist die gesetzliche Pflicht, dass Hinterbliebenenrenten auf eigenes Einkommen und andere Renten angerechnet werden müssen.

Der Kläger hatte im Antragsformular für seine Altersrente angegeben, bereits eine Witwerrente zu beziehen. Eine gesonderte Mitteilung an die zuständige Abteilung für Hinterbliebenenrenten erfolgte jedoch nicht. Das Gericht wertete dies als grob fahrlässige Verletzung der Mitteilungspflicht.

Behördliche Versäumnisse mitverantwortlich

Allerdings sah das LSG auch die Rentenversicherung in der Pflicht. Denn die Behörde hatte die Angaben des Klägers nicht intern weitergeleitet und über Jahre weiterhin ungekürzte Anpassungsbescheide verschickt. Aufgrund dieses Mitverschuldens wurde die Rückforderung um 20 Prozent reduziert.

Das Gericht betonte: Rentnerinnen und Rentner dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Angaben im Rentenantrag oder in Beratungsgesprächen von der Behörde korrekt verarbeitet werden. Gleichzeitig sind sie jedoch verpflichtet, Änderungen aktiv mitzuteilen – und zwar allen betroffenen Rentenstellen.

Vertrauensschutz und Fristen

Das Urteil macht deutlich, dass Vertrauensschutz nur eingeschränkt gilt. Fehler der Behörde können die Rückforderung zwar mindern, aber nicht komplett aufheben. Entscheidend sind zudem die Fristen nach dem Sozialgesetzbuch: Rückforderungen dürfen nur zeitlich begrenzt rückwirkend erhoben werden.

Im vorliegenden Fall handelte die Rentenversicherung nach Auffassung des Gerichts fristgerecht, da der Sachverhalt 2019 erkannt und noch im selben Jahr ein Rückforderungsbescheid erlassen wurde. Das berichtet u.a. die Plattform Bürger & Geld.

Bedeutung für Betroffene

Das Urteil zeigt, wie wichtig eine präzise Kommunikation mit der Rentenversicherung ist. Rentenbeziehende sollten jede neue Rente oder Einkommensänderung schriftlich und unter Angabe aller relevanten Versicherungsnummern melden. Bescheide sollten regelmäßig geprüft werden. Im Streitfall können Behördenfehler eine Rückforderung reduzieren, führen jedoch nicht zu einer vollständigen Befreiung.

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Mehr Informationen: Witwenrente

News in Finanzen
aktualisiert: 24.08.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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