Neue Renten-Reform beschlossen - Millionen Menschen sollen profitieren
Neuerungen zur Rentenreform 2025: Merz-Regierung bringt wichtige Weichenstellungen auf den Weg – Milliardenkosten erwartet.

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Die Rentenpolitik zählt zu den zentralen Baustellen der aktuellen Bundesregierung. Mit dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten leitet die Koalition aus CDU/CSU und SPD die erste Etappe einer umfassenden Rentenreform ein. Betroffen sind Millionen Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Familien mit Kindern, künftige Rentnerinnen sowie Arbeitnehmerinnen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.
Rentenreform: Was wurde beschlossen?
- Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031
Das Rentenniveau soll bis mindestens 2031 auf dem bisherigen Wert von 48 Prozent stabilisiert werden. Damit wird verhindert, dass die Renten im Verhältnis zu den Löhnen weiter absinken. Ohne gesetzliche Regelung wäre ein Rückgang um etwa einen Prozentpunkt zu erwarten gewesen.
- Das Rentenniveau ist ein Orientierungswert, der die Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn setzt.
- Es bestimmt nicht die individuelle Rentenhöhe, hat aber starken Einfluss auf das gesamte Rentensystem.
- Ausweitung der Mütterrente („Mütterrente III“) – mehr Anerkennung für Erziehungszeiten
Die Koalition will die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nochmals aufwerten:
- Statt wie bisher 30 Monate (2,5 Jahre) werden künftig 36 Monate (3 Jahre) angerechnet.
- Dies entspricht künftig drei Rentenpunkten pro Kind.
- Etwa 10 Millionen Mütter und Väter könnten davon profitieren, vor allem Frauen.
Was bedeutet das finanziell?
- Die Mehrkosten für die Rentenversicherung sollen durch höhere Bundeszuschüsse gedeckt werden – nicht über höhere Rentenbeiträge.
- Der Bundeshaushalt 2025 sieht bereits Zuschüsse an die Rentenversicherung in Höhe von 134,4 Milliarden Euro vor – das ist mehr als ein Viertel aller Bundesausgaben.
- Allein die Ausweitung der Mütterrente schlägt mit geschätzten fünf Milliarden Euro jährlich zu Buche.
Kritik und offene Fragen
Wirtschaftsexperten wie Veronika Grimm (Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auch bekannt als „Wirtschaftsweise“) kritisieren die Reformpläne:
„Die Regierung nutzt die Spielräume, um steigende Sozialausgaben nicht bremsen zu müssen.“
Auch die Deutsche Rentenversicherung mahnt seit Längerem, dass der Bund nicht ausreichend für sogenannte versicherungsfremde Leistungen – wie die Mütter Rente – aufkomme. Bisher wurden diese Leistungen teilweise aus den Beiträgen der Versicherten mitfinanziert.
Wie geht es weiter?
- Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch im Laufe des Jahres zustimmen. Ziel ist ein Inkrafttreten ab 2026.
- Die technische Umsetzung – etwa der Mütterrente III – gilt als aufwendig. Die DRV rechnet mit mindestens zwei Jahren Vorlaufzeit.
- Es ist bereits beschlossen, dass die Leistungen rückwirkend ab 2027 ausgezahlt werden, falls die Softwareanpassungen bis dahin nicht abgeschlossen sind.
Historische Weichenstellung mit hohen Kosten
Die Merz-Regierung versucht, das Rentensystem sozial gerechter und zukunftssicherer zu machen – mit deutlicher Entlastung für Eltern und Planungssicherheit für künftige Rentner. Gleichzeitig werfen die hohen Haushaltskosten und die Finanzierung über Bundeszuschüsse kritische Fragen auf – insbesondere vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und globaler Krisenlagen.
Ob die Reform den erhofften gesellschaftlichen Ausgleich schafft, wird sich zeigen, wenn der Bundestag im Herbst endgültig entscheidet. Klar ist schon jetzt: Die Rente bleibt ein politischer Dauerbrenner.

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