Neuregelung geplant: Mehr Netto durch steuerfreie Zuschläge für Überstunden

Die Bundesregierung plant die Einführung von steuerfreien Überstundenzuschlägen. Damit soll das Netto-Einkommen vieler Beschäftigter steigen. Wie viel man mehr bekommt und weitere Details findet man hier auf Finanz.de.

08.07.2025, 11:23 Uhr, von (Finanzen)
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Die Bundesregierung plant eine tiefgreifende Änderung im Steuerrecht: Künftig sollen Zuschläge für Überstunden steuerfrei gestellt werden. Die Maßnahme, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verankert ist, könnte für Millionen Arbeitnehmer zu einem spürbaren Plus beim Nettoverdienst führen. Doch die Steuerbefreiung gilt nicht für alle gleichermaßen – und stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen.

Was genau soll steuerfrei werden?

Im Fokus stehen ausschließlich die Zuschläge auf Überstunden, nicht die Überstundenvergütung selbst. Das heißt: Wer Überstunden leistet, zahlt weiterhin auf den Grundlohn Steuern – nicht jedoch auf die Zuschläge, etwa den üblichen 25- oder 30-Prozent-Aufschlag für Mehrarbeit. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) bestätigt: „Nur der Zuschlagsteil wird steuerfrei – nicht der reguläre Stundenlohn.“

Beispielrechnung: Wie viel bleibt mehr im Portemonnaie?

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 3.000 Euro bei einer 40-Stunden-Woche verdient rechnerisch 17,24 Euro pro Stunde. Bei 15 Überstunden ergibt sich eine Mehrvergütung von 258,60 Euro, zuzüglich 30 % Zuschlag (77,58 Euro), wie die Plattform echo24.de berichtet.

Bisher ist die gesamte Summe von 3336,18 Euro steuerpflichtig. Das ergibt ein Netto von 2.240,01 Euro.

Künftig wäre nur der Grundlohn inklusive Überstunden (3.258,60 Euro) steuerpflichtig. Die 77,58 Euro Zuschlag wären steuerfrei – das Netto steigt auf 2.274,15 Euro.

Fazit: 34,14 Euro netto mehr. Eine moderate Entlastung, aber über das Jahr gerechnet ein willkommenes Extra.

Wer profitiert – und wer nicht?

Vollzeitbeschäftigte mit tariflich geregelten Überstunden sind die Hauptgewinner. Teilzeitkräfte – die 2024 rund 29 % aller Erwerbstätigen stellten, davon überproportional viele Frauen – könnten leer ausgehen, da die Steuerbefreiung laut Koalitionsvertrag an tariflich definierte Vollzeitarbeit gekoppelt ist.

Das birgt soziale Risiken: Gerade in Branchen mit hohem Frauenanteil (Pflege, Einzelhandel, Bildung) ist Teilzeitarbeit verbreitet. Eine gezielte Nachbesserung wäre notwendig, um Diskriminierung zu vermeiden, warnen Experten.

Herausforderung für Arbeitgeber

Arbeitsrechtler wie Alexander Meyer sprechen von einer „kleinen Revolution“. Denn Arbeitgeber müssten:

  • Überstundenarten neu klassifizieren
  • Zeiterfassungssysteme überarbeiten
  • Abrechnungen anpassen
  • und Verträge neu strukturieren

Insbesondere Betriebe mit variablen Arbeitszeitmodellen oder Arbeitszeitkonten müssten sich organisatorisch rüsten, um Fehler bei der Lohnabrechnung und Unmut in der Belegschaft zu vermeiden.

Wie geht es weiter?

Die geplante Steuerfreiheit ist noch nicht gesetzlich umgesetzt, aber Teil des Koalitionsvertrags. Ein Gesetzentwurf wird im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Die Finanz- und Sozialausschüsse im Bundestag dürften dabei die Gleichstellung von Teilzeitkräften noch einmal kritisch diskutieren.

Die steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen wäre ein Zeichen der Anerkennung für Mehrarbeit und entlastet arbeitende Menschen spürbar. Doch wie so oft im Steuerrecht steckt der Teufel im Detail – und in der Frage der Gerechtigkeit. Damit die Reform nicht zur sozialen Schieflage führt, bedarf es Nachbesserungen, vor allem für Teilzeitkräfte. Arbeitgeber sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um Verwirrung und Mehraufwand zu vermeiden.

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aktualisiert: 08.07.2025, 11:23 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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