Neue Grundsicherung soll 2026 kommen - Das erwartet Millionen Menschen in Deutschland

Die neuen Grundsicherung ab 2026 soll deutliche Änderungen für Millionen Menschen in Deutschland bringen. Dabei gibt es aber auch Bedenken. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

10.07.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Die Einführung der Neuen Grundsicherung ab dem 1. Januar 2026 sorgt für kontroverse Diskussionen. Besonders die geplanten härteren Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug stoßen auf juristische Bedenken und Kritik von Sozialverbänden, wie etwa die Plattform buerger-geld.org berichtet. Die entscheidende Frage: Darf der Staat das Existenzminimum streichen – und ist das verfassungsgemäß?

Was plant die Regierung?

Mit dem Ende des Bürgergelds will die Bundesregierung unter CDU und SPD ein neues Regelwerk für Erwerbslose einführen. Kernpunkt: Wer mehrfach zumutbare Arbeit verweigert oder gegen Mitwirkungspflichten verstößt, soll künftig schneller und drastischer sanktioniert werden können – bis hin zum kompletten Wegfall der Geldleistungen.

Zwar ist vorgesehen, dass Kosten für Unterkunft und Heizung weiterhin übernommen werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Doch der Regelbedarf, also der Betrag für Ernährung, Kleidung und soziale Teilhabe, könnte in Extremfällen komplett entfallen.

Juristen und Sozialverbände schlagen Alarm. Bereits 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen, die mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs kürzen, unverhältnismäßig und grundrechtswidrig sind. Artikel 1 des Grundgesetzes schützt die Menschenwürde, Artikel 20 verpflichtet den Staat zur sozialen Sicherung.

„Eine vollständige Streichung des Existenzminimums verletzt die Würde des Menschen und ist mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar“, sagt der Sozialrechtler Prof. Franz Walter von der Universität Bielefeld.

Ein erneutes Verfahren in Karlsruhe gilt als wahrscheinlich, sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden.

Politischer Streit: Disziplin oder Unterstützung?

Die Union betont, dass die Reform ein Signal gegen Missbrauch setzen soll. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach im ARD-Sommerinterview von „notwendigen Konsequenzen“ für Leistungsunwillige. Für Kinder und Partner solle es Ausnahmeregeln geben.

Kritiker sehen darin jedoch eine Rückkehr zur Hartz-IV-Logik: mehr Druck statt mehr Hilfe. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einer „neuen Armutswelle bei psychisch belasteten Menschen“. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialrichter äußert Zweifel, ob die Totalstreichung praktikabel und verfassungskonform sei.

Die Jobcenter zweifeln

Mitarbeiter aus den Jobcentern berichten laut Gewerkschaft ver.di von „Vollzugsproblemen“. Eine vollständige Streichung sei schwer umsetzbar, da sie nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch und ethisch problematisch sei. Schon heute müssten viele Sanktionen wegen unklarer Nachweise oder Härtefälle ausgesetzt werden.

Was machen andere Länder?

Ein Blick nach Europa zeigt: In Skandinavien, Frankreich oder den Niederlanden gibt es ebenfalls Sanktionen – aber fast überall bleibt ein gesichertes Existenzminimum erhalten. Deutschland würde mit einer Totalstreichung zu einem Sonderfall in Europa werden – mit entsprechendem politischen und juristischen Risiko.

Die Einführung der Neuen Grundsicherung soll Strukturen verschlanken und Leistungsbereitschaft fördern. Doch in ihrer aktuellen Form könnte die Reform gegen das Grundgesetz verstoßen – insbesondere wenn das Existenzminimum nicht mehr garantiert ist.

Ob die Sanktionen am Ende Bestand haben, wird wohl erneut das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Bis dahin bleibt offen, ob der Spagat zwischen Fördern und Fordern gelingt – oder ob der Gesetzgeber erneut zurückrudern muss.

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aktualisiert: 10.07.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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