Änderung geplant: Neue Mütterrente kommt später, gilt aber rückwirkend

Die geplante Einführung der Mütterrente III sorgt weiter für politische Spannungen innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung. Zwar konnte CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im Koalitionsausschuss durchsetzen, dass die Rentenaufwertung für vor 1992 geborene Kinder ab 2027 rückwirkend gelten soll – doch die tatsächliche Auszahlung könnte sich dennoch um ein weiteres Jahr verzögern.

05.07.2025, 07:15 Uhr, von (Finanzen)
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Grund für die Verzögerung ist laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die aufwendige technische Umsetzung, wie der Münchner Merkur berichtet. Wie DRV-Vorständin Anja Piel erklärt, sei ein völlig neues Softwaresystem nötig: „Ein einfacher Mausklick reicht nicht. Wir können nicht auf frühere Programmierungen der Mütterrenten I und II zurückgreifen.“

Was ist die Mütterrente III?

Mit der geplanten Reform sollen Eltern – überwiegend Mütter – einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind erhalten, wenn das Kind vor 1992 geboren wurde. Das würde die monatliche Rente um 20,40 Euro je Kind erhöhen. Rund zehn Millionen Rentenbeziehende könnten profitieren. Die jährlichen Mehrkosten für den Bund werden auf rund 5 Milliarden Euro geschätzt.

Technikprobleme: Umsetzung erst 2028

Obwohl der politische Wille zur Ausweitung vorhanden ist, warnt die Rentenversicherung: Die Umsetzung dauert mindestens zwei Jahre ab Verabschiedung des Gesetzes. Das liegt auch an Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen – etwa der Hinterbliebenenrente oder Grundsicherung, die bei rückwirkender Neuberechnung ebenfalls angepasst werden müssten.

Koalition in der Zwickmühle: Mütterrente oder Stromsteuer?

Die Merz-Regierung steht zudem vor einem haushaltspolitischen Spagat: Die geplante Stromsteuerreform, die 5,4 Milliarden Euro kosten würde, liegt derzeit auf Eis. Sollte die Mütterrente III verschoben oder gekippt werden, könnte dieses Geld für die Energieentlastung der Bürger verwendet werden.

Die Mütterrente III kommt – aber wohl später als geplant. Ein Start zum 1. Januar 2027 ist politisch beschlossen, doch realistisch wird die Rentenerhöhung frühestens 2028 ausgezahlt, dann allerdings rückwirkend. Für die Betroffenen heißt das: Geduld – und Hoffnung auf einen reibungslosen Gesetzesprozess im Herbst 2025.

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aktualisiert: 05.07.2025, 07:15 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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