Neue Regelung: Vielen droht ab 2026 deutlich weniger Rente

Vielen Rentner droht ab 2026 ein deutlicher Einkommensverlust. Experten warnen vor neuer Regelung. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

04.07.2025, 12:50 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Euro
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Ab dem 1. Januar 2026 müssen sich Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland auf deutliche Verschlechterungen beim Rentenbeginn einstellen. Experten wie Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel sprechen von „massiven Einschnitten“, die für Betroffene lebenslange finanzielle Folgen haben können. Das berichten diverse Medien, wie u.a. echo24.de.

Was ändert sich konkret?

Bislang profitieren schwerbehinderte Versicherte (Grad der Behinderung mindestens 50) vom sogenannten Vertrauensschutz nach § 236a SGB VI. Wer vor dem Jahrgang 1964 geboren ist, kann in der Regel ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – bei entsprechend langer Versicherungsdauer (mindestens 35 Jahre).

Doch ab dem Jahrgang 1964 ist damit Schluss. Ab 2026 gelten neue Regelungen:

  • Abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen erst ab 65 Jahren (§ 37 SGB VI)
  • Ein Rentenbeginn vor dem 62. Lebensjahr ist nicht mehr möglich
  • Wer früher geht, muss Abschläge von 0,3 % pro Monat vor Rentenbeginn hinnehmen (das sind 10,8 % bei drei Jahren)

Das bedeutet: Wer 1964 oder später geboren ist und bisher mit 63 Jahren ohne Kürzung in Rente gehen konnte, muss künftig entweder zwei Jahre länger arbeiten – oder lebenslange Einbußen bei der Rente hinnehmen.

Warum ist das problematisch?

Viele Menschen mit Schwerbehinderung müssen ihren Beruf gesundheitsbedingt früher aufgeben – sie sind auf einen früheren Renteneintritt angewiesen. Die neuen Regeln verschieben jedoch die Schwelle für einen abschlagsfreien Ruhestand deutlich nach hinten.

Dazu kommt: Wer früher in Rente geht, zahlt auch weniger Beiträge ein – ein doppelter Nachteil, der die Rentenhöhe weiter reduziert.

Wer ist betroffen?

  • Versicherte mit Grad der Behinderung ab 50
  • Geboren ab dem 1. Januar 1964
  • Mit mindestens 35 Versicherungsjahren

Diese Gruppe verliert das Recht auf einen frühen, abschlagsfreien Ruhestand, das für ältere Jahrgänge noch gilt.

Was können Betroffene tun?

Um die negativen Folgen zu mildern, sind rechtzeitige Maßnahmen entscheidend:

  1. Frühzeitig beraten lassen

Die Deutsche Rentenversicherung oder ein unabhängiger Rentenberater können berechnen, wann sich ein Renteneintritt lohnt – und welche Einbußen drohen.

  1. Teilrente oder Flexirente prüfen

Mit der Flexirente kann die Rente teilweise bezogen und gleichzeitig weitergearbeitet werden – etwa in einem Minijob. Das mindert Abschläge und erhöht die spätere Rente.

  1. Freiwillige Beiträge leisten

Schon ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Beiträge gezahlt werden, um spätere Abschläge auszugleichen. Diese Einzahlungen sind steuerlich absetzbar und verbessern den Rentenanspruch.

Fazit

Ab 2026 verschärfen sich die Rentenbedingungen für schwerbehinderte Menschen deutlich. Wer betroffen ist und frühzeitig handelt, kann Nachteile begrenzen oder sogar vermeiden. Andernfalls drohen spürbare Verluste – monatlich und lebenslang.

Die neue Regelung betrifft eine besonders verletzliche Gruppe. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, individuell zu planen, Alternativen zu prüfen – und sich gegebenenfalls professionelle Beratung zu holen.

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Mehr Informationen: Rente

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aktualisiert: 04.07.2025, 12:50 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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