Bis zu 220 Euro weniger: Wer sich jetzt noch von der GEZ-Gebühr befreien kann

Viele Menschen in Deutschland - inbesondere jene in Rente - können bei der GEZ-Gebühr massiv einsparen oder sich sogar befreien lassen. Jährlich könnten bis zu 220 Euro mehr übrigbleiben. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

03.07.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Canva / Euro
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Für viele Rentnerinnen und Rentner zählt jeder Euro. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann daher selbst der Rundfunkbeitrag – umgangssprachlich weiterhin „GEZ-Gebühr“ genannt – zur Belastung werden. Was viele nicht wissen: Wer ein niedriges Einkommen oder bestimmte gesundheitliche Einschränkungen hat, kann sich ganz oder teilweise vom Beitrag befreien lassen.

Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Haushalt. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen in Rente ihn komplett sparen oder stark reduzieren. Drei Wege führen zur Entlastung:

Befreiung bei Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe

Wer Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bürgergeld erhält, hat Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Das betrifft laut Statistischem Bundesamt etwa 740.000 Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung beziehen. Sie müssen lediglich den Bewilligungsbescheid des Sozialamts oder Jobcenters beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.

Wichtig: Die Befreiung gilt nicht automatisch – sie muss aktiv beantragt werden. Ohne Antrag wird der Beitrag weiter erhoben.

Ermäßigung bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „RF“

Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung auf 6,12 Euro pro Monat beantragen – also ein Drittel des regulären Beitrags.

Voraussetzung: Im Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen „RF“ eingetragen sein. Das betrifft etwa:

  • Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, die nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
  • Taubblinde Menschen oder
  • Personen mit starker Seh- oder Hörbehinderung, die trotz technischer Hilfsmittel nur eingeschränkt kommunizieren können.

Das Merkzeichen „RF“ muss beim Versorgungsamt beantragt werden, es erfolgt keine automatische Prüfung.

Härtefallregelung bei schweren Erkrankungen

In besonderen medizinischen Ausnahmefällen kann eine individuelle Befreiung im sogenannten Härtefall beantragt werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Menschen im Wachkoma
  • Patienten mit fortgeschrittener Demenz
  • Menschen mit schwerem Autismus

Die Voraussetzung: Die Betroffenen sind dauerhaft nicht in der Lage, Rundfunkangebote zu nutzen – vergleichbar mit dem Ausschlussgrund „nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmbar“. Ein ärztliches Gutachten oder ein Pflegegrad allein genügt meist nicht, die Entscheidung erfolgt nach Einzelfallprüfung durch den Beitragsservice.

Antrag lohnt sich

Zwar kann nicht jeder Rentner von diesen Regelungen profitieren – doch Zehntausende könnten es, nutzen aber die Möglichkeiten bislang nicht. Wer also nur eine kleine Rente bezieht oder schwerbehindert ist, sollte prüfen, ob er Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung hat.

Die Formulare zur Antragstellung gibt es online unter www.rundfunkbeitrag.de oder per Post. Wichtig ist, alle erforderlichen Nachweise beizulegen – insbesondere Bewilligungsbescheide oder Kopien des Schwerbehindertenausweises.

Ein paar Minuten Aufwand können dauerhaft über 220 Euro im Jahr sparen – ein Betrag, der für viele Seniorinnen und Senioren einen spürbaren Unterschied machen kann.

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News in Finanzen
aktualisiert: 03.07.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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