Neue Grundsicherung statt Bürgergeld - So viel Geld sollen Arbeitslose erhalten

Die neue Grundsicherung soll das Bürgergeld ersetzen. Was sich für Betroffene ab 2026 ändern wird und noch mehr Details findet man hier auf Finanz.de.

18.05.2025, 07:15 Uhr, von (Finanzen)
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Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat beschlossen: Das Bürgergeld, das erst Anfang 2023 eingeführt wurde, wird wieder abgeschafft. Stattdessen soll ab dem Jahr 2026 eine neue Grundsicherung für Arbeitslose gelten.

Zwar bleibt der monatliche Regelsatz zunächst unverändert, doch das neue System bringt wichtige Änderungen mit sich – vor allem bei der Anpassung und der Sanktionierung, wie u.a. der Münchner Merkur berichtet.

Abschaffung des Bürgergelds: Was plant die Koalition?

Die designierte Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat den Auftrag erhalten, das Bürgergeld zu ersetzen. Ziel ist es, wieder mehr Pflichten und Sanktionen zu verankern. Dazu zählt die Möglichkeit eines kompletten Leistungsentzugs bei mehrfacher Arbeitsverweigerung – allerdings im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2019 übermäßige Kürzungen untersagte.

Keine Kürzung unter das Existenzminimum

Wer Bürgergeld bezieht, muss nicht fürchten, ab 2026 weniger Geld zu erhalten. Das Existenzminimum ist durch das Grundgesetz geschützt. Der aktuelle Existenzminimumbericht vom November 2024 nennt für das Jahr 2026 einen Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende und 1.012 Euro für Ehepaare. Diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden – ein Rückgang ist also gesetzlich ausgeschlossen.

Anpassungsmechanismus wird reformiert

Was sich jedoch ändern wird, ist die Methode, wie die Regelsätze künftig angepasst werden. Mit dem Bürgergeld führte die Ampel-Regierung ein System ein, das Inflation stärker berücksichtigt – mit der Folge, dass es 2024 zu einer besonders starken Erhöhung um 12 Prozent kam.

Künftig soll dieser Mechanismus abgeschafft und auf den Stand vor der Corona-Pandemie zurückgeführt werden. Das bedeutet: Die „ergänzende Fortschreibung“ der Inflationsrate fällt weg. Stattdessen orientieren sich die Anpassungen wieder – wie bei Hartz IV – stärker an einem festen Mischwert aus Lohnentwicklung und Preissteigerung.

Beispiel: Wie hoch wäre der Satz ohne Bürgergeld-Reform?

Das BIAJ (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe) hat berechnet, dass ohne das Bürgergeld die Regelsätze deutlich niedriger ausgefallen wären. So wären es 2024 nur etwa 512 Euro statt 563 gewesen. Im Jahr 2025 wären es 535 Euro geworden – 28 Euro weniger als aktuell.

Wegen des Bestandsschutzes bleiben jedoch die aktuell geltenden Beträge bis mindestens Ende 2026 erhalten. Erst ab 2027 sind wieder Anpassungen möglich – dann jedoch voraussichtlich geringer als zuletzt unter dem Bürgergeld.

Ein zentrales Ziel der neuen Grundsicherung ist es, „Pflicht und Leistung wieder in ein besseres Verhältnis zu setzen“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Geplant ist:

  • eine schnellere Durchsetzung von Sanktionen,
  • ein Vorrang für Arbeitsaufnahme vor Qualifizierungsmaßnahmen,
  • und bei wiederholter Arbeitsverweigerung ein möglicher vollständiger Leistungsentzug.

Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von einer Rückkehr zu Hartz-IV-Zeiten, auch wenn rechtliche Schranken, etwa durch das Bundesverfassungsgericht, bestehen bleiben.

Was bedeutet das für Betroffene?

Kurzfristig ändert sich für Empfänger wenig – die Höhe der Leistungen bleibt stabil. Wer derzeit 563 Euro bekommt, wird diesen Betrag auch 2026 weiter erhalten. Auch Heiz- und Mietkosten werden weiterhin separat übernommen, sofern sie als angemessen gelten.

Langfristig aber bedeutet die Reform:

  • Weniger Spielraum für Regelsatzerhöhungen ab 2027.
  • Mehr Verpflichtungen und strengere Sanktionen.
  • Eine stärkere Kontrolle und Aktivierung von Leistungsbeziehenden.

Wer betroffen ist, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen – insbesondere, wenn es um Meldepflichten, Mitwirkung und Anpassungen der Berechnungsgrundlagen geht. Auch Beratung durch Sozialverbände oder Jobcenter kann helfen, sich rechtzeitig auf das neue System einzustellen.

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aktualisiert: 18.05.2025, 07:15 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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