Steuern: Diese Fristen sollte man einhalten - sonst kann es teuer werden

Für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bzw. jene Menschen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, endet bald eine wichtige erste Frist. Was man jetzt muss und noch mehr findet man hier auf Finanz.de.

17.05.2025, 07:00 Uhr, von (Steuern)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet in diesem Jahr früher als in den Vorjahren: Bis zum 31. Juli 2025 muss die Erklärung beim Finanzamt eingegangen sein – zumindest für alle, die ihre Steuer selbst machen. Wer diesen Stichtag versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Es gibt jedoch Wege, mehr Zeit zu gewinnen.

Abgabepflicht besteht für viele, zum Beispiel bei:

  • Nebeneinkünften über 410 Euro jährlich,
  • Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld,
  • mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig,
  • Rentnern mit steuerpflichtigem Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag .

Wer die Frist nicht einhält, zahlt automatisch einen Zuschlag: mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat, spätestens ab August 2025. Das kann teuer werden – vor allem, wenn sich die Bearbeitung hinauszögert.

Ist eine Fristverlängerung möglich?

Ja. Eine verlängerte Abgabefrist bis zum 30. September 2025 ist möglich, wenn sie rechtzeitig und begründet beantragt wird – etwa bei Krankheit oder fehlenden Unterlagen wie der Nebenkostenabrechnung. Wichtig: Den Antrag auf Verlängerung am besten schriftlich stellen und belegen.

Welche Fristen gibt es noch?

  1. Startschuss im März:
    Arbeitgeber, Krankenkassen und Versicherer übermitteln bis Ende Februar alle steuerrelevanten Daten ans Finanzamt. Ab März sind die Daten meist vollständig über VaSt (vorausgefüllte Steuererklärung) abrufbar – der perfekte Zeitpunkt, mit der Steuererklärung zu beginnen.
  2. Kapitalverluste melden bis 15. Dezember 2025:
    Wer Verluste aus Wertpapiergeschäften steuerlich geltend machen will und Depots bei verschiedenen Banken hat, muss bis spätestens 15. Dezember bei seiner Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Sonst lassen sich die Verluste nicht in der Steuererklärung 2025 verrechnen.
  3. Steuererklärung 2021 freiwillig abgeben bis 31. Dezember 2025:
    Für sogenannte Antragsveranlagungen (freiwillige Steuererklärungen) läuft die Frist vier Jahre rückwirkend. Wer sich für 2021 noch eine Rückerstattung sichern möchte, muss bis spätestens Silvester 2025 aktiv werden. Danach ist die Tür zu – ohne Ausnahmen.

Steuerliche Tipps am Rande

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister oder Schornsteinfeger können auch dann angesetzt werden, wenn die Nebenkostenabrechnung noch fehlt – nutzen Sie die Werte vom Vorjahr als Schätzung.
  • Achten Sie auf Verluste bei Fonds und Aktien, die Sie mit Gewinnen aus anderen Quellen verrechnen möchten.
  • Nutzen Sie Softwarelösungen oder Online-Portale wie smartsteuer – dort können Sie auf einfache Weise Ihre Erklärung digital abgeben und die vorausgefüllten Daten direkt vom Finanzamt laden.

Die Steuererklärung 2024 ist Pflicht für viele – und bares Geld für noch mehr. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten Sie den 31. Juli 2025 dick im Kalender markieren. Und wer freiwillig abgibt, sollte die Chance auf eine Rückerstattung aus 2021 nicht ungenutzt verstreichen lassen.

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News in Steuern
aktualisiert: 17.05.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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