Weniger Einkommensteuer zahlen: Wie man jetzt noch Steuern sparen kann

Zum Jahresende 2024 können noch diverse Maßnahmen gesetzt werden, um Steuern zu sparen. Dadurch wird die Höhe der Einkommensteuer reduziert. Was man jetzt noch tun kann, um weniger Steuern zu zahlen und Beträge von der Einkommensteuer abzusetzen, findet man hier auf Finanz.de.

20.11.2024, 08:10 Uhr, von (Steuern)
Steuern
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Steuern
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Das Jahresende ist eine gute Gelegenheit, um steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern gibt hilfreiche Tipps, wie mit geschickter Planung bei der Steuererklärung 2024 noch Geld gespart werden kann.

Steuerzahler sollten noch vor Jahresende prüfen, welche Kosten sich bündeln oder vorziehen lassen. Dies betrifft vor allem Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, energetische Sanierungen und Gesundheitsausgaben. Eine sorgfältige Planung kann helfen, die Steuerlast deutlich zu senken.

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Alle Details zur Einkommensteuererklärung und welche Beträge man dort steuerlich absetzen kann, findet man hier auf Finanz.de.

So kann man 2024 noch Steuern sparen:

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Für viele Arbeiten rund um den Haushalt können Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden. Beispiele dafür sind Gartenarbeiten (Winterfestmachung oder Frühjahrsbepflanzung), Winterdienst, Fensterreinigung oder der Weihnachtsputz. Es lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro absetzen. Voraussetzung: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden.

Handwerkerleistungen clever planen:

Auch bei Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wie Malerarbeiten oder Parkettschleifen lassen sich 20 Prozent des Arbeitslohns, maximal jedoch 6.000 Euro jährlich, steuerlich absetzen. Um den Betrag optimal zu nutzen, können bei großen Projekten Rechnungen auf zwei Jahre verteilt werden. Teilrechnungen mit ausgewiesenen Arbeitskosten ermöglichen es, in beiden Jahren die maximalen Abzugsbeträge zu nutzen.

Förderung energetischer Sanierungen:

Wer Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie Wärmedämmung, Fensteraustausch oder den Tausch der Heizung durchführt, kann zusätzlich Materialkosten geltend machen. Bis zu 20 Prozent der Investitionskosten (max. 200.000 Euro) können über drei Jahre verteilt steuerlich gefördert werden. Voraussetzung: Ein Fachbetrieb übernimmt die Arbeiten und stellt eine Bescheinigung über die Einhaltung der energetischen Anforderungen aus.

Werbungskostenpauschale voll ausnutzen:

Wer mit der Entfernungspauschale oder Homeofficepauschale die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro knapp erreicht oder bereits überschritten hat, sollte zusätzliche Ausgaben in diesem Jahr einplanen. Dazu gehören Fortbildungskosten oder beruflich genutzte Arbeitsmittel, die bessere Ausstattung eines anerkannten Arbeitszimmers, der berufliche Anteil von Telefon- und Internetkosten (20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro monatlich ohne Nachweise). Jeder Euro über der Pauschale mindert die Steuerlast zusätzlich.

Außergewöhnliche Belastungen durch Gesundheitskosten:

Gesundheitsausgaben wie eine Kur, Zahnsanierungen oder eine Augenlaser-OP können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Übersteigen die Krankheitskosten diese Schwelle, lassen sich zusätzliche Ausgaben wie Kosten für eine Brille, Zahnersatz, Behandlungen durch Heilpraktiker oder Medikamente auf grünen Rezepten absetzen.

Insbesondere bei größeren Ausgaben empfiehlt es sich, diese zu bündeln. Wer beispielsweise hohe Gesundheitskosten bereits in diesem Jahr getragen hat, kann zusätzliche Aufwendungen einplanen, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten.

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Mehr Informationen: Steuererklärung

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aktualisiert: 20.11.2024, 08:10 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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