Wohngebäudeversicherung


wohngebaeudeversicherung

von Eugen Zentner

Eintrag vom: 29.09.2011

Versichert ist in jedem Fall das ganze Gebäude, das aus den Grundmauern besteht. Das ist jedoch nicht alles, was durch den Versicherungsschutz abgedeckt wird. Auch Objekte die am Gebäude befestigt sind gehören dazu. Je nach Haus oder Wohnung kann hierbei die Liste lang werden. Objekte dieser Art können beispielsweise Einbauschränke oder Einbauküchen sein, ferner Zentralheizungsanlage oder sanitäre Installationen.

Auch elektrische Anlagen sind versichert, genauso wie Antennen, Überdachungen und Markisen, die ebenfalls an das Gebäude angebracht werden müssen. Für Gegenstände, die am Gebäude nicht angebracht werden, gilt der Versicherungsschutz nicht. Zu diesen gehören in erster Linie Mülltonnen, ein Zaun oder auch ein Pavillon. Sie können in die Versicherung aufgenommen werden, bringen aber einen höheren Beitrag mit sich. Das ist auch dann der Fall, wenn Nebengebäude oder die Garage mitversichert werden.

 

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