Versicherte Risiken in der Wohngebäudeversicherung
Eintrag vom: 29.09.2011
Die Ursachen, welche ein Schadensrisiko darstellen und gegen die man sich versichert, sind die gleichen wie bei der Hausratversicherung: Brand, Explosion, Blitzschlag, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Zusätzlich dazu stellen Luftfahrzeuge eine Gefahr dar, wenn es zum Aufprall kommt. Verursacht eine der genannten Katastrophen einen Schaden, dann wird die Versicherung zahlungspflichtig - allerdings erst dann, wenn sie die Bedingungen der Schadensursache überprüft hat. In diesem Punkt verbergen sich viele Probleme, denn eine Schadensursache kann möglicherweise auch auf eigenes Verschulden zurückgeführt werden. Deswegen geben Versicherungen genau an, unter welchen Bedingungen der Versicherungsschutz nicht gilt:
Brand:
Das Versicherungsunternehmen haftet nicht, wenn der Versicherte zum Beispiel Zigaretten auf dem Teppich liegen hatte. Das trifft auch dann zu, wenn der Schornstein des Versicherten Rußablagerungen aufwies. Auch Überspannung in den elektrischen Anlagen können als Grund angesehen werden, weshalb es zum Brand gekommen ist.
Wasser:
Nicht berücksichtigt werden von der Versicherung Ursachen wie Niederschläge oder Hochwasser. Auch stehende oder fließende Gewässer erkennt der Versicherer nicht an. Das gilt in gleichem Maße für witterungsbedingten Rückstau oder Hausschwamm.
Sturm und Hagel:
Als Sturm wird bei einer Versicherung erst Wind ab der Stärke B verstanden. Verursachen schwächere Winde den Schaden kommt die Versicherung nicht dafür auf. Ist der Wind aber stark und stürzt einen Baum nieder, der wiederum einen Gebäudeschaden verursacht, dann gilt der Versicherungsschutz. Sind jedoch undichte Türen oder Fenster Grund für Sturm- oder Hagelschäden, dann bleibt der Versicherungsschutz aus. Das ist auch dann der Fall, wenn eine Sturmflut oder eine Lawine die Schadensursache ist.
Sonstige Ursachen:
Es gibt Schadensursachen, die generell nie in Betracht kommen. Das sind zum Beispiel Kriegsereignisse oder Aufstände und Unruhen in der Bevölkerung. Die Versicherung gilt auch dann nicht, wenn Erdbeben oder Kernenergie Ursachen für Schäden sind.
Zusätzliche Risiken
Neben direkten Schäden am Gebäude können Eigenheimbesitzer auch Nachteile erleiden, die damit nur indirekt in Verbindung stehen. Für diese Folgeschäden kommt der Versicherer auf. Im Einzelnen können sie verschiedener Natur sein und in unterschiedlichster Weise Kosten verursachen. Eine Form des Folgeschadens ist zum Beispiel das Eindringen von Regen, wenn das Dach vorher durch einen Sturm beschädigt worden ist. Aufgrund undichter Stellen kann sich der Regen freien Zutritt verschaffen und zum Beispiel Tapeten, Teppich oder Haushaltsgeräte ruinieren. Ebenfalls zum Nachteil wirken sich Kosten für Aufräumarbeiten aus. Durch Brand oder Hagel kann das Gebäude derart verwüstet werden, dass daraufhin Aufräumdienste in Anspruch genommen werden müssen. Gleiches gilt für Schutzmaßnahmen, welche die oben genannten Folgeschäden verhindern sollen. Finanzielle Nachteile können Eigenheimbesitzer auch dann erleiden, wenn sie zum Beispiel die Wohnung oder einige Zimmer im Haus vermieten. Ist der Schaden so stark, dass die Räumlichkeiten für eine bestimmte Zeit nicht bewohnt werden können, dann kommt es zum Mietausfall. Auch diese Kosten trägt der Versicherer.









