Glasversicherung
Eintrag vom: 12.10.2011
Das Zerbrechen von Glas stellt für viele Menschen einen großen Schaden und somit ein Risiko dar. Versicherer bieten deshalb auch dagegen Schutz. Das Produkt der Glasversicherung befindet sich im Sortiment von fast jedem Versicherungsunternehmen. Es ist zu beobachten, dass diese Art von Versicherungsschutz immer beliebter wird. Das liegt aber nicht nur an der Angst der Kunden, sondern auch an diversen anderen Faktoren:
Ein Grund für den Wunsch vieler Kunden, Glasfenster und –Türen zu versichern, liegt in der besseren Qualität des Materials. Auf dem Markt findet man mittlerweile hervorragende Produkte, die unter anderem einen Wärmeschutz garantieren. Verglasungen dieser Art sind aber aufgrund hoher Qualität kostspielig, weshalb durch Glasbruch sehr viel Geld verloren gehen kann. Dem soll schließlich durch eine Glasversicherung vorgebeugt werden.
Zum anderen ist ein weiterer Trend zu beachten: Die moderne Architektur setzt immer mehr auf Glasfassaden, sodass Gebäude zunehmend aus Glas bestehen. Das hat strategische Gründe, denn aufgrund einer solchen Beschaffung des Gebäudes kann Sonnenenergie besser genutzt werden. Darüber hinaus erleichtern Glasfassaden die Klimatisierung.
Glasfassaden haben jedoch nicht nur einen funktionalen Aspekt, sondern auch einen ästhetischen. Viele Eigenheimbesitzer sehen in großen Glasflächen, Glaswänden oder transparenten Räumen eine Entsprechung ihres modernen Lifestyles.
Im Trend sind auch Abdeckungen, die man zum Beispiel in Kleingärten oder Schwimmbädern findet.
Ob sich eine Glasversicherung im Einzelfall lohnt, hängt von den persönlichen Bedingungen ab. Für Mieter ist der Abschluss nicht unbedingt sinnvoll, weil bei Schäden durch Fremdeinwirkung der Vermieter haftet. Eigenheimbesitzern kann die Versicherung hingegen einen Nutzen bringen. Doch auch hier gilt es zunächst, den möglichen Schaden einzuschätzen. Erst dann kann das Risiko ins Verhältnis zu den Ausgaben für eine Glasversicherung gesetzt werden. In vielen Fällen sieht es so aus, dass der Schaden gering ist und auch ohne eine Versicherung getragen werden kann. Auch wenn der Trend zu Verglasung voranschreitet, hat er noch nicht die ganze Bevölkerung erreicht. Nur die wenigsten sehen sich gezwungen, aufgrund teurer Verglasung einzelner Gebäudeteile einen Versicherungsschutz zu beanspruchen. Bei solchen Erwägungen sollten gewisse Punkte beachtet werden:
Schutz auch bei Fahrlässigkeit
Zum Vorteil wirkt sich die Versicherung insofern aus, als dass Versicherten der Schutz immer garantiert werden kann. Ob das Glas aufgrund eines Eigenverschuldens oder durch Fremdeinflüsse bricht, spielt für die Haftung keine Rolle. Damit unterscheidet sich die Glasversicherung von vielen anderen Versicherungsarten, die häufig nicht so großzügig sind.
Versicherte Glasflächen
Die Liste der Gläser, welche dem Versicherungsschutz unterliegen, ist groß. Im Allgemeinen gehören die folgenden dazu:
- Gebäudeverglasungen (z. B. Türen, Fenster, Wintergärten, Wetterschutzvorbauten, Glasdächer, Veranden usw.)
- Duschkabinen
- Sonnenkollektoren
- Künstlich hergestellte Glasscheiben
- Mobiliarverglasungen
- Glasscheiben und Sichtfenster
- Glaskeramik-Kochflächen
- Terrarien und Aquarien
Nicht versicherte Schäden
Obwohl die Glasversicherung in hohem Maße entgegenkommend ist, nimmt sie bestimmte Schäden nicht in den Versicherungsbereich auf. Das sind zum Beispiel solche, die durch Kratzer an der Oberfläche entstehen, des Weiteren Schäden von Verglasungen, deren Ursache Beleuchtungskörper sind. Nicht versichert werden auch Schäden, die optische Gläser und Handspiegel erleiden. Auch Glasgefäße wie Hohlgläser erhalten keinen Versicherungsschutz, genauso wie undichte Isolierverglasungen.
Möglich ist der Abschluss der Glasversicherung bereits in dem Zeitraum, in dem das Gebäude gebaut wird. Das ist besonders vorteilhaft, denn vom Versicherungsschutz werden in solchen Fällen auch die Gläser erfasst, die während der Bauphase einen Schaden erleiden. Während der Versicherungsschutz noch vor Fertigstellung des Gebäudes garantiert ist, fallen die Beiträge erst nach Abschluss der Bauarbeiten an.
Kosten der Glasversicherung
Wie bei den meisten Privatversicherungen üblich sind im Rahmen der Glasversicherung Beiträge in einem Jahresrhythmus zu zahlen. Im Durchschnitt liegen sie bei 40 € bis 50 €. Das gilt jedoch nur für Glasflächen im Umfang von bis zu ca. 120 Quadratmetern. Abgedeckt werden dadurch lediglich die Gebäude- und die Mobiliarverglasung, während Glaskeramik-Kochflächen extra versichert werden müssen.
Photovoltaikanlagen
Nicht abgedeckt von der Glasversicherung werden Photovoltaikanlagen, die sich in Deutschland einer immer größeren Beliebtheit erfreuen. Da auch die Gebäudeversicherung diesbezüglich keinen Schutz bietet, ist in den letzten Jahren eine eigenständige Versicherung für Photovoltaikanlagen entwickelt worden. Schutz wird zum Beispiel bei Schäden der Überspannung geboten, für die Gewitter oder Blitzschläge verantwortlich sein können. Wird die Anlage durch Vandalismus beschädigt oder gar gestohlen, ist dem Versicherten die Erstattung ebenfalls sicher. Versichert sind aber auch Fehler bei der Bedienung sowie Ungeschicklichkeiten. Schließlich leistet der Versicherer auch dann Schutz, wenn es zum Ertragsausfall, zum Tierverbiss an Kabeln oder zu Schäden durch Sturm oder Hagel kommt.









