Tarifunterschiede in der Unfallversicherung


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von Eugen Zentner

Eintrag vom: 07.09.2011

Insgesamt weist die private Unfallversicherung drei Tarifformen auf, die den Versicherten zur Auswahl stehen. Alle drei Tariftypen weisen sowohl Vorteile als auch Nachteile auf, sodass keiner von ihnen von Vornherein vorzuziehen ist. Oft hängt es von den individuellen Bedingungen ab, welcher Tariftyp der bessere ist:

Linearer Tarif:

Bei diesem Tariftyp wird die Leistung nach dem Invaliditätsgrad berechnet, wie es oben beschrieben wurde. Beläuft sich die Versicherungssumme zum Beispiel auf 100.000 €, erhält der Versicherte bei einem Invaliditätsgrad von 60 % genau 60.000 €. Der Vorteil dieses Tariftyps liegt in den generell niedrigen Beiträgen. Zum Nachteil wirkt sich jedoch ein großer körperlicher Schaden aus, weil die private Unfallversicherung in solchen Fällen eine im Vergleich zu anderen Versicherungen zu niedrige Leistung erbringt.

Mehrleistungstarif:

Dieser Tariftyp zeichnet sich durch eine Leistungssteigerung ab einem ganz bestimmten Invaliditätsgrad aus. Sowohl der Steigerungsgrad als auch der anfängliche Invaliditätsgrad, ab dem es zur Vervielfachung kommt, werden vorher festgelegt. Dabei kommt es oft dazu, dass zum Beispiel ab einem bestimmten Invaliditätsgrad eine Verdoppelung, ab einem höheren Invaliditätsgrad sogar eine Verfünffachung folgt. Das kann an einer Versicherungssumme von 100.000 € anschaulich gemacht werden. Wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 % verdoppelt, so erhält der Versicherte 100.000 €. Wenn aber ab 75 % verfünffacht wird, dann zahlt das Versicherungsunternehmen eine Leistungssumme von 375.000 € aus. Der Vorteil dieses Tarifs besteht darin, dass der Nachteil des „linearen Tarifs“ ausgelöscht werden kann. Denn bei höheren Invaliditätsgraden steht die Versicherungsleistung dazu in einem besseren Verhältnis. Dafür muss der Versicherte aber den Nachteil hinnehmen, dass ihm bei Invaliditätsgraden unter der Vervielfachungsgrenze eine deutlich niedrigere Versicherungssumme zusteht. Bei 70 % Invalidität würde der Versicherte daher nur 100.000 € erhalten, weil lediglich bis zu 75 % verdoppelt wird.

Progressionstarif:

Merkmal dieses Tarifs ist eine überproportionale Steigerung der Leistung. Diese fängt in den meisten Fällen ab 26 % an und kann eine Leistung von 500 Prozent der Versicherungssumme bewirken. Ab 75 % würde der Versicherte daher nicht 375.000 € wie beim Mehrleistungstarif erhalten, sondern 500.000 €. An diesen enormen Zugewinnen bei höheren Invaliditätsgraden wird der Vorteil dieses Tarifs offensichtlich. Bei besonders schweren Fällen kann sich der Versicherte daher auf genügend Sicherheit gegen finanzielle Risiken einstellen. Allerdings hat das eine negative Wirkung auf die monatlichen Beiträge. Doch obwohl sie deutlich höher sind als im Rahmen der beiden anderen Tarife, stehen sie dafür in einem besseren Verhältnis zu den Leistungen.

 

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