Leistungshöhe / Invaliditätsgrad
Eintrag vom: 29.08.2011
Die Leistungshöhe einer Privaten Unfallversicherung steht in enger Verbindung mit dem Invaliditätsgrad. Ihn ermitteln die Versicherer gewöhnlich nach der Anerkennung eines Unfalls. Dabei bedienen sie sich in der Regel der so genannten „Gliedertaxe“. Sind Körperteile oder Sinnesorgane betroffen und in Bezug auf ihre Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt, dann kommt die folgende Liste zu Hilfe:
Arm bis Schultergelenk: 75 Prozent
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks: 65 Prozent
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks: 60 Prozent
Hand bis Handgelenk: 55 Prozent
Daumen: 20 Prozent
Zeigefinger: 10 Prozent
Andere Finger: 5 Prozent
Bein über der Mitte des Oberschenkels: 70 Prozent
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels: 60 Prozent
Bein bis unterhalb des Knies: 50 Prozent
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels: 45 Prozent
Fuß bis Fußgelenk: 40 Prozent
Große Zehe: 5 Prozent
Andere Zehe: 2 Prozent
Auge: 50 Prozent
Gehör auf einem Ohr: 30 Prozent
Geruchssinn: 10 Prozent
Geschmackssinn: 5 Prozent
Diese Liste zeigt, wie viel Prozent der gesamten Versicherungssumme der Versicherte bei ganz bestimmten körperlichen Schäden erhält. Verliert er zum Beispiel durch einen Autounfall das Gehör auf einem Ohr, so stehen ihm 30 % des vollen Versicherungsbetrags zu. Das ist nicht besonders viel und wird vor allem dann zum Problem, wenn der eigene Arbeitsplatz vom Gehör abhängt, zum Beispiel bei Musikern. In einem solchen Fall wird der Betroffene schließlich berufsunfähig. An diesem Beispiel wird somit sichtbar, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung hier einen besseren Versicherungsschutz bieten würde.



