Leistungserweiterungen
Eintrag vom: 07.09.2011
Zu den regulären Leistungen bieten manche Versicherer diverse Extras an. Solche Zusatzleistungen umfassen beispielsweise Bergungskosten, kosmetische Operationen oder eine Kurkostenhilfe. Die Übernahme von Bergungskosten kann vor allem für Wintersportler interessant sein. Kommt es zum Beispiel beim Skifahren zu einem schweren Unfall, wird meistens die Hilfe privater oder öffentlich-rechtlicher Rettungsdienstleister notwendig. Da Bergungseinsätze durchaus mit hohen Kosten verbunden sein können, sind dessen Übernahmen durch den Versicherer deshalb überaus lohnenswert. Meistens belaufen sich diese Zusatzleistungen auf ca. 2.500 € bis 5.000 €.
Eine kosmetische Operation wird hingegen dann nötig, wenn durch einen Unfall das äußere Erscheinungsbild des Versicherten stark beeinträchtigt wird. Sie erfolgt aber erst im zweiten Schritt, nachdem die Heilbehandlung zum Abschluss gekommen ist. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt das Versicherungsunternehmen, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Auch diese wird vorab bei der Aufnahme der Zusatzleistungen im Versicherungsvertrag festgelegt. Zum anderen besteht die Bedingung, dass die kosmetische Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattzufinden hat. Versäumt der Versicherte diese Frist, kann das Versicherungsunternehmen nicht mehr zur Kostenübernahme verpflichtet werden. Für Minderjährige gilt diesbezüglich eine Sonderregelung. Damit sie von dieser Zusatzleistung profitieren können, müssen sie sich der kosmetischen Operation noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres unterziehen.
Auch die Beihilfe von Kurkosten ist eine spezielle Extraleistung, die im Rahmen schwerer Unfälle erbracht werden kann. Damit sie vom Versicherunternehmen garantiert wird, muss vorher eine ärztliche Bestätigung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Kur erfolgen. Das entsprechende ärztliche Attest ist schließlich dem Versicherer vorzulegen. Eine weitere Voraussetzung ist die Dauer der Kur. Dabei ist das Versicherungsunternehmen nur dann zu einer Kostenübernahme bereit, wenn die Kur nicht weniger als drei Wochen andauert. Schließlich gilt auch bei dieser Zusatzleistung, dass sie nur bei einer Kur innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall wirksam wird.
Manche Versicherer bieten auch die Möglichkeit an, diverse Zusatzbausteine in die Versicherung zu integrieren. Allerdings kann das oft nur dann realisiert werden, wenn sich der Versicherte für einen teuren Premiumtarif entscheidet. Ein solcher Zusatzbaustein sind Infektionen, die zum Beispiel im Arbeitsprozess infolge offener Hautwunden entstehen können. Auch Erfrierungen gehören in die Reihe der Zusatzbausteine, denn auch sie können gesundheitliche Schäden verursachen. Besonders gesundheitsgefährdend sind Röntgen- oder Laserstrahlen, denen eine Person im Rahmen eines Unfalls ausgesetzt werden kann. Deshalb bieten manche Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, diese mitzuversichern. Gleiches gilt für Nahrungsmittelvergiftungen und Vergiftungen durch Dämpfe und Gase.



