Leistungen der Unfallversicherung
Eintrag vom: 29.08.2011
Zum Versicherungsschutz kommt es im Rahmen einer Privaten Unfallversicherung, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls dauerhaft körperlich beeinträchtig bleibt. Sobald ein langfristiger Gesundheitsschaden festgestellt wird, zahlt der Versicherer eine einmalige Geldsumme. Das ist die ältere und gebräuchlichere Variante. Im Gegensatz dazu gibt es aber noch eine zweite Art des Versicherungsschutzes. Diese weist erneut Parallelen zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf und ermöglicht monatliche Rentenzahlungen. Die Höhe wird genauso wie im Fall der einmaligen Kapitalauszahlung vorher festgelegt und im Versicherungsvertrag fixiert.
Während die Leistungsmodalitäten recht klar sind, bereiten die Bedingungen der Leistungsgarantie einige Probleme. Recht auf Versicherungsschutz erhält der Versicherte nämlich nur dann, wenn der Unfall sich „plötzlich“, „unfreiwillig“ und „von außen“ ereignet. Darüber hinaus muss er tatsächlich einen „gesundheitlichen Schaden“ verursachen. Erst wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind, zeigt sich der Versicherer zur Leistungserbringung bereit. Wer zum Beispiel bei Glatteis auf die Straße geht und ausrutscht, kann durchaus Pech haben. Denn der Versicherer kann den Unfall auf Fahrlässigkeit zurückführen. In einem solchen Fall wird es schwer sein, zu beweisen, dass der Sturz tatsächlich von außen und unfreiwillig verursacht wurde. Klar sind hingegen Fälle, in denen der gesundheitliche Schaden einem Zusammenstoß im Straßenverkehr geschuldet ist.



