Verträge unter Angehörigen - Steuertricks für Familien


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von Eugen Zentner

Eintrag vom: 10.09.2011

Legale Steuertricks zu nutzen kann eine Menge an Geld sparen. Eine solche Einsparmöglichkeit in steuerlicher Hinsicht bieten zum Beispiel Verträge, die unter Angehörigen/Verwandten geschlossen werden, wie zum Beispiel Kredit-, Miet- oder Arbeitsverträge. Dabei müssen jedoch verschiedene Dinge beachtet werden.

Generell sieht das deutsche Recht vor, dass auch Angehörige untereinander ihre Rechtsverhältnisse so gestalten können, dass es sich um die günstigste steuerliche Variante handelt. Bestätigt wird diese Auffassung der privaten Steuermodelle durch den Bundesfinanzhofes (AZ IX R 29/99). Beachten sollte man allerdings, dass die Finanzämter derartige Verträge ganz besonders genau prüfen, da nicht selten die Vermutung nahe liegt, dass es sich lediglich um so genannte Scheingeschäfte handelt, also um Steuermissbrauch. Somit müssen die steuerlichen Anforderungen bei den Verträgen ganz genau erfüllt werden. Mit dem Schreiben (AZ IV C6-S 2144/07/10004) erläutert das Bundesfinanzministerium im Detail, unter welchen Umständen Familienangehörige untereinander bei geschlossenen Darlehensverträge steuerliche Vorteile nutzen dürfen.

Die Anforderungen an Darlehen unter Angehörigen

Es gibt drei Hauptanforderungen, die an die geschlossenen Verträge gestellt werden, damit die steuerlichen Vorteile rechtens sind und genutzt werden können. Eine erste Voraussetzung ist, dass die Vertragspartner den gleichen Vertrag so auch mit einem „Fremden“ abgeschlossen hätten. Ferner muss die Vereinbarung in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden und selbstverständlich muss der geschlossene Vertrag auch rechtswirksam sein (vorhandene Unterschriften etc.). Grundsätzlich ist es zum Beispiel so, dass auch dann Zinsen für aufgenommene Kredite (die gewerblichen Zwecken dienen) als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn das Darlehen beispielsweise von den Eltern vergeben wird, solange die Zinsen marktüblich sind. Es ergeben sich bei dieser Konstellation vor allem dann Steuervorteile, falls das kreditgebende Familienmitglied mit den erhaltenen Zinsen noch innerhalb des eigenen Sparer-Pauschbetrages (801 Euro) liegt.

Erst den Vertrag abschließen, dann die Leistung erbringen

Wichtig für die „Anerkennung“ (in steuerlicher Hinsicht) der Darlehensverträge unter Familienmitgliedern ist ferner auch, dass der Vertrag vor der Auszahlung des Geldes geschlossen wurde. Daher ist aus Beweisgründen hier ein schriftlicher Vertragsabschluss zu empfehlen, in welchem vor allem die Darlehnslaufzeit und die Höhe der Zinsen enthalten sein sollten. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass seitens der Finanzämter bei solchen Verträgen oftmals eine Besicherung verlangt wird, wie es bei einem Bankkredit ebenfalls üblich wäre. Weiterhin muss die Zahlung von Zinsen tatsächlich auch erfolgen und es darf nicht nur ein „pro forma“ Zinssatz vereinbart werden.

 

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