Steuerflüchtlinge müssen umdenken


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von Eugen Zentner

Eintrag vom: 12.09.2011

Neues Steuer-Abkommen mit der Schweiz

Ein neues Steuer-Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland macht es Anlegern jetzt deutlich schwerer, Schwarzgeld in der Schweiz zu deponieren. Worauf sollte man jetzt als Anleger achten und mit welchen Strafen ist bei einem Gesetzesverstoß zu rechnen?

Das neue Steuer-Abkommen wurde zwischen den beiden Nachbarstaaten Deutschland und Schweiz nach einer über viele Jahre gehenden Diskussion endgültig am 10. August 2011 abgeschlossen. Was die Steuersünder angeht, die ihr Geld als Schwarzgeld vor dem deutschen Fiskus versteckt anlegen, bestehen nun aufgrund des Abkommens drei Möglichkeiten. Wer sein Geld nach wie vor nicht steuerehrlich anlegen möchte, der muss am Januar 2013 den Standort wechseln, denn ab 2013 wird das Abkommen aller Voraussicht nach in Kraft treten. Wer hingegen sein Verschulden eingestehen möchte, der kann in Deutschland eine Selbstanzeige machen, die nach wie vor zur Straffreiheit führt. Die dritte Alternative besteht darin, sein Geld auf „ganz normalem“ Wege in der Schweiz anzulegen und die erhaltenen Erträge pauschal versteuern zu lassen. In der Vergangenheit erzielte Erträge müssen dann jedoch pauschal nachversteuert werden. Auch für alle Erträge, die in der Zukunft anfallen, gilt die neue Pauschalversteuerung.

Wie funktioniert die nachträgliche Pauschalversteuerung?

Wer derzeit noch Schwarzgeld in der Schweiz hat und dieses nun legal anlegen möchte, der kann eine Einmalzahlung leisten und nach wie vor anonym bleiben. Ab 2013 wird diese pauschale Nachversteuerung gelten. Durch diese Zahlung kann der Anleger alle Verpflichtungen gegenüber dem deutschen Finanzamt abgelten. Ermittelt wird die Höhe der Pauschalzahlung von den Schweizer Banken. Angesetzt wird ein Betrag zwischen 19 bis 34 Prozent der Anlagesumme, wobei Experten aufgrund der Berechnungsweise der Schweizer Banken eher von geringeren Durchschnitts-Sätzen ausgehen. Demnach schätzen die meisten Fachleute die Belastung für die meisten Kunden zwischen 20 bis zu 25 Prozent ein.

Wie läuft die Versteuerung zukünftiger Erträge ab?

Wer sein in der Schweiz angelegtes Vermögen auch zukünftig nicht offenlegen möchte, der kann die Erträge pauschal versteuern lassen. Das funktioniert dann in der Praxis so, dass die Schweizer Bank über ihre jeweilige exakte Verfahrensweise informiert, und die Steuer dann anonym und pauschal berechnet abführt. Nutzen können diese Methode der pauschalen Nachversteuerung alle Verbraucher, die in Deutschland wohnen (Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt) und eben Vermögen haben, welches auf Schweizer Konten oder Depots angelegt ist. Aber auch dann, wenn das Geld über eine zwischengeschaltete Gesellschaft „indirekt“ in der Schweiz angelegt ist, kann die neuen Pauschalbesteuerung genutzt werden.

 

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