Einspruch gegen Steuerbescheid - Ohne Kosten mitgewinnen


einspruch-gegen-teuerbescheid-ohne-kosten

von Eugen Zentner

Eintrag vom: 10.09.2011

In Deutschland gibt es viele tausend Steuerbescheide, die jährlich falsch bzw. fehlerhaft erstellt werden. Aus dem Grunde ist es oftmals lohnenswert Einspruch gegen den erstellten Bescheid zu erheben, wenn ein berechtigter Zweifel daran besteht, dass der Bescheid korrekt ist.

Nicht selten handelt es sich bei fehlerhaften Steuerbescheiden um Fehler, die eine grundsätzliche Ursache haben und daher kein Einzelfall sind, sondern viele Steuerzahler betreffen. Ist das der Fall und/oder laufen sogar schon Gerichtsverfahren, kann man sich als ebenfalls betroffenere Steuerzahler gratis an dieses Verfahren „anhängen“. Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Steuerbescheides hat jeder Bürger zunächst einmal das Recht, gegen den Bescheid beim zuständigen Finanzamt kostenlos Einspruch zu erheben. Obwohl der Einspruch in rund zwei Drittel aller Fälle erfolgreich ist und Steuern erstattet werden, nutzen nach wie vor noch zu wenige Bürger dieses Recht.

Widerspruchsfrist nicht verpassen

Eine wichtige Basis für einen erfolgreichen Einspruch ist, dass die Einspruchsfrist eingehalten wird. Diese Frist beträgt einen Monat und beginnt drei Tage nach dem Datum, welches im Bescheid angegeben wurde, wobei Fristverlängerungen nicht möglich sind. Nur bei einem unverschuldeten Versäumen, zum Beispiel aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, kann die Frist „zurückgesetzt“ werden. Die möglichen Gründe, warum ein Einspruch eingelegt und Aussicht auf Erfolg haben kann, sind vielfältig. Hat der Finanzbeamte zum Beispiel nicht angegeben, warum verschiedene vom Steuerzahler gemachte Angaben keine Berücksichtigung fanden, ist das ein sehr gutes Argument, um Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Zudem werden nicht selten Gesetze schlichtweg falsch ausgelegt, was ebenfalls häufig eine gute Aussicht für einen erfolgreichen Einspruch mit sich bringt. Selbst dann, wenn der Steuerzahler selbst vergessen hat, steuermindernde Angaben zu machen, können diese per Einspruch noch im Nachhinein gemacht werden.

Einspruch bedeutet nicht automatisch eine Steuererstattung

Trotz der guten Erfolgsaussichten sollte man vor einem Einspruch gegen den ergangenen vorläufigen Steuerbescheid bedenken, dass der Bescheid natürlich auch zu den eigenen Ungunsten geändert werden können. Denn aufgrund des Einspruchs befassen sich die Beamten dann sehr genau und detailliert nochmals mit der Steuererklärung und finden vielleicht noch andere Fehler, die zu einer geringeren Steuerbelastung als eigentlich korrekt wäre geführt haben. Automatisch können Bürger übrigens dann mit profitieren, wenn sich Ihr Einspruch auf ein bereits laufendes Verfahren beim Bundesverfassungs-, beim Bundesgericht oder auch beim Europäischen Gerichtshof bezieht. In diesem Fall muss der eigene Einspruch auch nicht begründet werden, sondern das Hinweisen auf den jeweilige Prozess reicht aus. Wird ein für die Steuerzahler positives Urteilt gefällt, „gewinnt“ man automatisch mit und erhält einen korrigierten Bescheid bzw. eine Steuerstattung.

 

blog comments powered by Disqus

WEITERFüHRENDE THEMEN

Der Plocker