Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge. Sie eignet sich speziell für Selbstständige und Freiberufler, kann jedoch auch von Angestellten und Beamten genutzt werden. Ein Vorteil der Rürup-Rente ist die hohe steuerliche Absetzbarkeit. Der Vertrag ist jedoch bis zum Rentenantritt unkündbar.

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige und Freiberufler, kann jedoch auch von Beamten und Arbeitnehmern abgeschlossen werden.

Die Einzahlungen in die Rürup-Rente können - ähnlich der gesetzlichen Rente - steuerlich abgesetzt werden. Die maximale Absetzbarkeit ist hier deutlich höher als etwa bei der Riester-Rente. Die Rürup-Rente hat jedoch einen Nachteil: Der Vertrag ist unkündbar und das angesparte Kapital kann nicht vererbt werden.

Unterschiede zur gesetzlichen Rente

Die Funktionsweise der Rürup-Rente unterscheidet sich von der gesetzlichen Rente, die auf dem Umlageverfahren basiert. Bei einem Rürup-Vertrag handelt es sich um ein kapitalgedecktes Vorsorgeprodukt. In der Ansparphase werden regelmäßige Zahlungen in den Vertrag geleistet, um daraus später die Rente zu finanzieren.

Anders als bei einem Sparbuch oder einem Girokonto ist das eingezahlte Geld jedoch bis zum Renteneintritt nicht verfügbar. Sollte die Möglichkeit zur Einzahlung wegfallen oder der Wunsch bestehen, keine weiteren Einzahlungen zu leisten, kann der Vertrag lediglich beitragsfrei gestellt werden. Eine Auszahlung oder Kündigung vor dem Renteneintritt ist nicht möglich.

Bei der Wahl des Anlageverfahrens innerhalb der Rürup-Rente besteht eine gewisse Flexibilität. Die gängigsten Optionen sind klassische Rentenversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Einige Anbieter haben auch Fondssparpläne im Angebot.

Vor- und Nachteile

  • Der wesentliche Vorteil ist, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge mit 26.528 Euro pro Jahr (2023) im Rahmen der Steuererklärung sehr hoch ist. Damit kann die Einkommensteuer deutlich reduziert werden.
  • Ein Nachteil ist jedoch, dass das ersparte Kapital nicht vererbt werden kann und der abgeschlossene Rürup-Vertrag als unkündbar gilt.
Tipp

Rürup-Rente von der Steuer absetzen

Die jährlichen Beiträge bzw. Vorsorgeaufwendungen der Rürup-Rente können innerhalb der Grenze der Absetzbarkeit bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Damit wird die zu bezahlende Lohn- und Einkommensteuer reduziert. Der maximal absetzbare Betrag liegt 2023 bei 26.528 Euro.

Rürup-Rente für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bzw. Angestellte kann sich ein Rürup-Vertrag ab einem bestimmten Einkommen aufgrund der hohen Absetzbarkeit durchaus steuerlich lohnen. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass man bis zum Rentenantritt nicht mehr an das einbezahlte Geld kommt. Die Rürup-Rente gilt daher als eine eher unflexible, private Altersvorsorge.

Obwohl die Rürup-Rente allen Berufsgruppen zur Verfügung steht, wurde sie insbesondere für Selbstständige entwickelt. Für sie ist die Rürup-Rente auch deshalb relevant, da sie in der Regel nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ein Rürup-Vertrag kann daher als Ersatz für die gesetzliche Rente bzw. als zusätzliche Einkommensquelle im Ruhestandeine und somit als wichtige Säule in der Altersvorsorge von Selbstständigen darstellen.

Stand: 11.12.2023, um 12:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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