Versicherung für beide Ehepartner
Eintrag vom: 21.09.2011
Es gibt auch Risikolebensversicherungen, die von beiden Ehepartnern abgeschlossen werden können. Genannt werden sie „Vertrag über verbundene Leben“. Damit wird das Todesrisiko beider Partner abgedeckt. Stirbt einer der beiden, dann wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt. Sterben alle beide Versicherungsnehmer auf einmal, dann erhalten die Kinder ebenfalls die Versicherungssumme. Diese wird jedoch nur einmal ausgezahlt, obwohl beide Eltern den Tod gefunden haben.
In der einmaligen Auszahlung der Versicherungssumme liegt auch der Nachteil dieser Versicherungsart. Eine eigene Risikolebensversicherung für jeden Ehepartner ist daher in manchen Fällen die bessere Lösung. Das trifft in erster Linie für solche Paare zu, wo beide Partner einem Beruf nachgehen. Sterben zum Beispiel beide bei einem Unfall, dann erhalten die Kinder Auszahlungen aus zwei Verträgen. Daher ist die Absicherung in diesem Fall größer.
Von Vorteil ist eine Risikolebensversicherung für zwei Personen besonders dann, wenn die Ehefrau für den Großteil des Einkommens sorgt. Arbeitet auch der Ehemann dann entstehen oftmals Kosten für die Kinderbetreuung. Babysitter oder Ganztagsbetreuer bringen somit für das Ehepaar größere finanzielle Risiken mit sich. Kommt es zum Tod der Ehefrau, muss nicht nur auf ihr Einkommen verzichtet sondern auch noch für die Kinderbetreuung aufgekommen werden. Damit hat man in diesem Fall eine ganz andere Ausgangsbedingung, als wenn die Ehefrau für die Kinderbetreuung zuständig wäre. Hier stellt nur der Einkommensausfall des Ehemannes ein Risiko dar.



